Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 503/2015 vom 08.07.2015

Zulassung von Nebenangeboten und Wertungskriterium Wirtschaftlichkeit

Das OLG Düsseldorf hat in einer grundlegenden Entscheidung vom 28. Januar 2015 (Az.: Verg 31/14) wichtige Ausführungen sowohl zur nachträglichen Zulassung von Nebenangeboten als auch zur Ausfüllung des Wertungskriteriums der „Wirtschaftlichkeit“ gemacht. Im Einzelnen hat das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung folgende Feststellung getroffen:

  1. Der öffentliche Auftraggeber kann von der zunächst getroffenen Festlegung, Nebenangebote nicht zuzulassen, abweichen und Nebenangebote nachträglich erlauben, wenn das Gebot der Gleichbehandlung der Bieter und die sich daraus ergebende Verpflichtung zur Transparenz beachtet wird.
  2. Werden Hauptangebote in der Annahme erstellt, Nebenangebote seien zugelassen, kann davon ausgegangen werden, dass die Zulassung eines Nebenangebots auf die Erstellung des Hauptangebotes Einfluss ausgeübt hat. Wird die Zulassung von Nebenangeboten im Nachhinein nicht mehr aufrechterhalten, sind die Bieter davon in transparenter Weise in Kenntnis zu setzen.
  3. Wählt der Auftraggeber das ausfüllungsbedürftige Kriterium der Wirtschaftlichkeit, ohne dieses inhaltlich auszufüllen, müssen die Bieter nicht damit rechnen, dass die Zuschlagsentscheidung ausschließlich anhand des Preises erfolgt.

Der Beschluss des OLG Düsseldorf steht StGB NRW-Mitgliedsdkommunen im Mitgliedsbereich des Internetangebots des StGB NRW unter Fachinfo & Service ≥ Fachgebiete ≥ Bauen und Vergabe ≥ Vergabe zum Herunterladen zur Verfügung.

Az.: II gr-ko

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