Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 166/2009 vom 10.02.2009

Zulässigkeit der Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebs

Das OVG NRW hat mit Urteil vom 06.11.2008 ( - 10 A 1417/07 - nicht rechtskräftig) (VG Düsseldorf – 9 K 3101/06 –) Folgendes festgestellt:

Der Gesetzgeber hat in § 34 Abs. 3 BauGB nicht das Regelungssystem des § 11 Abs. 3 BauNVO übernommen. Die Vermutungsregelung, des § 11 Abs. 3 S. 3 BauNVO findet bei der Beurteilung, ob schädliche Auswirkungen vorliegen, keine Anwendung.

Soll ein bestehender Einzelhandelsbetrieb erweitert werden, ist die Zulässigkeit des Gesamtvorhabens zu prüfen. Bei der Prognoseentscheidung über schädliche Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB ist der Umstand zu berücksichtigen, dass der zu erweiternde Betrieb mit seiner bisherigen (genehmigten)Größe am Erweiterungsstandort bereits vorhanden ist.

Falls im Einzugsbereich an anderer Stelle bereits (größere) Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind, die sich auf den Versorgungsbereich auswirken, müssen auch diese in die Prognose einbezogen werden.

Az.: II/1 611-22

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