Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 205/2002 vom 05.04.2002

Zukunft öffentlicher Telefoneinrichtungen

Das Präsidium des StGB NRW hat sich in seiner Sitzung am 6.3.2002 mit der Zukunft öffentlicher Telefoneinrichtungen befaßt. Es ist der Auffassung, daß der in den zurückliegenden Jahren vor allem angesichts eines deutlich zunehmenden Verbreitungsgrads des Mobilfunks erfolgte massive Abbau öffentlicher Telefonstellen nicht weiter fortgeführt werden darf. Nicht zuletzt die Tarifentwicklung des Mobilfunks, sein in vielen Regionen des Landes längerfristig noch eingeschränkter Leistungsumfang sowie die gerade in der aktuellen Diskussion spürbare Sensibilität in der Bevölkerung gegenüber dieser Technik erfordern auch zukünftig eine flächendeckende Grundversorgung mit öffentlichen Telefoneinrichtungen.

Darüber hinaus hält das Präsidium das neue Strukturkonzept für eine flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Telefonstellen für eine geeignete Grundlage, dem verfassungsrechtlich verbürgten Infrastrukturauftrag Rechnung zu tragen. Durch die sofortige Einstellung des Abbaus weiterer Telefonzellen verbunden mit der gleichzeitig anlaufenden Durchführung eines Pilotprojekts zur Erprobung von Basistelefonen können die nötigen Erkenntnisse über den erforderlichen Versorgungsgrad der Bevölkerung mit öffentlichen Telefonstellen gewonnen werden. Nachdrücklich fordert das Präsidium eine kurzfristige Nachrüstung der ungeschützt im öffentlichen Straßenraum stehenden Telefonsäulen durch die Deutsche Telekom AG, um durch einen entsprechenden Witterungs- und Lärmschutz eine funktions- und verbrauchergerechte Nutzung sicherzustellen.

Az.: III/2 460 - 18

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