Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 40/2002 vom 05.01.2002

Zukunft der Klärschlammverwertung

Das Bundesumweltministerium und das Bundesverbraucherschutzministerium haben gemeinsam am 25. und 26. Oktober 2001 in Bonn eine wissenschaftliche Anhörung "Landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm, Gülle und anderen Düngern unter Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes" veranstaltet. Ergebnis der Anhörung war, dass die bisher praktizierte Form der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung mit den derzeitigen Qualitätsanforderungen nicht fortgesetzt werden soll. Die Anhörung ging zurück auf einem Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom 13. Juni 2001. Ziel der Anhörung war es, Wege zur Begrenzung der Einträge von Schwermetallen und organischen Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu finden. Zudem sollten die Risiken durch die Belastungen des Bodens mit hormonell wirkenden Stoffen bewertet werden. Die Anhörung war insofern wissenschaftlich-technisch ausgelegt.

Das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt führten auf der Veranstaltung aus, dass die bisher praktizierte Form der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung mit den derzeitigen Qualitätsanforderungen nicht fortgesetzt werden könne. In Zukunft sollen allenfalls noch schadstoffarme Klärschlämme für Düngezwecke zulassen werden. Die Untersuchungsparameter bei den organischen Schadstoffen sollen erweitert werden.

Das Umweltbundesamt legte ein Papier "Grundsätze und Maßnahmen für eine vorsorgeorientierte Begrenzung von Schadstoffeinträgen in landbaulich genutzten Böden" vor. Die Vorstellungen des Bundesumweltministeriums und des Umweltbundesamtes stießen auf der Veranstaltung auf deutliche Kritik. Neben der Frage der "Sonderstellung" der Komposte sahen die Fachleute ein Problem in dem angekündigten mittelfristigen Ausstieg aus der Klärschlammverwertung. Wenn aufgrund der Schadstoffgehalte des Klärschlamms ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Verwertung angekündigt werde, gehe die Akzeptanz in der Landwirtschaft bereits heute verloren. Der Deutsche Bauernverband hat in diesem Zusammenhang bereits angekündigt, im Falle eines mittelfristigen Ausstiegs den sofortigen Ausstieg zu vollziehen.

Die beiden federführenden Bundesministerien für Umwelt sowie für Landwirtschaft und Verbraucherschutz wollen nach der Anhörung gemeinsam mit den Ländern entscheiden, ob und in welchem Umfang Einschränkungen oder ein Verbot des Aufbringens von Klärschlämmen auf Ackerflächen aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes erforderlich erscheinen. Eventuelle Beschränkungen sollen sich auch auf andere Arten von Wirtschaftsdüngern beziehen. Eine abschließende Auswertung der Ergebnisse der Anhörung liegt derzeit noch nicht vor.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Städte- und Gemeindebund NRW haben bereits in der Vergangenheit deutlich gemacht, daß es aufgrund der besonderen Bedeutung der landwirtschaftlichen Böden für eine Produktion gesunder Nahrungsmittel geboten ist, sich neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu verschließen. Gleichwohl müssen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse fundiert sein. Soweit gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse eine Neubewertung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen tatsächlich erforderlich machen sollte, muss allerdings gleichzeitig sichergestellt werden, daß etwaige Grenzwertverschärfungen und neue Parameter in einer dann zu ändernden Klärschlammverordnung des Bundes sowie im Düngemittelrecht nicht dazu führen, daß eine landwirtschaftliche Aufbringung von Klärschlamm praktisch unmöglich wird, zumal die bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht als fundiert genug erscheinen, den Weg eines generellen Verbotes der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung zu beschreiten, zumal auch Entsorgungssicherheit gewährleistet werden muß. Schließlich dürfen die mit einem evtl. Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung verbundenen finanziellen Folgen nicht allein auf dem Rücken der Kommunen und dem Abwassergebühren zahlenden Bürger ausgetragen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Fortgang der weiteren Diskussion um die Zukunft der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung kritisch weiter zu verfolgen.

Az.: II/2 24-21 qu/g

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