Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 177/2011 vom 21.03.2011

Zukunft der Gemeindeverkehrsfinanzierung

Die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr von Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW haben am 17.03.2011 in Paderborn folgenden Beschluss zur künftigen Gemeindeverkehrsfinanzierung gefasst:

1.    Die Ausschüsse stellen fest, dass

  • die Straßen- und Wegenetze der Kreise, Gemeinden und Städte die jeweils größten sachlichen Vermögenswerte darstellen, die in der Regel mindestens die Hälfte des kommunalen Vermögens, bei den Kreisen sogar bis zu 80 % ausmachen,
  • diese Vermögenswerte nicht wie bei einem privaten Eigentümer zur freien Verfügung der Kommunen stehen, sondern vielmehr einer nahezu umfassenden (Fremd-)Zweckwidmung für den Verkehr und in gemeindlichen Räumen erstrangig privatnütziger Erschließung für Wohnen und Gewerbe unterliegen,
  • die kommunalen Straßennetze zwar als Quelle und Ziel aller Verkehre ein maßgeblicher, aber dennoch lediglich ein Teil des landes- und letztlich bundesweiten Verkehrsnetzes sind, dessen Funktionstüchtigkeit und dauerhafte Vorhaltung als leistungsfähige Verkehrssysteme eine unverzichtbare und zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand sind,
  • die kommunalen Straßennetze auch durch GVFG-Fördermittel eine hohe Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit erhalten haben, mit gestiegenen Standards aber auch die finanziellen (Unterhaltungs-)Lasten für die Kommunen entsprechend gewachsen sind, ohne dass sie in ihrer generellen finanziellen Leistungsfähigkeit entsprechend gestärkt worden wären,
  • durch die allgemeine Alterung im Straßenbestand inzwischen ein echter Substanzverlust in den Verkehrsinfrastrukturen zu verzeichnen ist, die nach Jahrzehnten des Betriebs einer weitreichenden Grundsanierung bedürfen,
  • insbesondere innerörtliche Straßen unabhängig von ihrer Baulast — vor allem in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen - gesteigerten Anforderungen an Barrierefreiheit, Lärmschutz und Luftreinheit unterliegen sowie stärker der Verträglichkeit von motorisiertem Individualverkehr und anderen verkehrlichen Nutzungen wie dem Rad- und Fußgängerverkehr und schließlich der Aufnahmefähigkeit für Leitungsverlegungen etc. gerecht werden müssen.

2.    Die Ausschüsse fordern das Land auf, durch gesetzliche Festschreibung in einem GVFG-Nachfolgegesetz die notwendige Zweckbindung der Kompensationsmittel für die Verbesserung der verkehrlichen Verhältnisse in den Kommunen vorzunehmen, um damit für die kommunale Ebene Planungssicherheit zu schaffen sowie den weiter bestehenden Finanzbedarf und die Dringlichkeit der Länderforderungen gegenüber dem Bund zu unterstreichen.

3.    Die Ausschüsse fordern den Bund auf, dauerhaft und mindestens in vergleichbarem Umfang wie bisher Mitverantwortung für die kommunale Straßeninfrastruktur und den kommunalen ÖPNV zu übernehmen und die Mittel zweckgebunden unter Berücksichtigung einer Dynamisierung entsprechend den allgemeinen Baukostensteigerungen bereitzustellen. 

Az.: III 644-11

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