Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 354/2018 vom 06.06.2018

Zukünftig weniger Geld aus EU-Strukturfonds

Die EU-Kommission hat am 29. Mai 2018 ihre Vorschläge für den kommenden langfristigen Haushalt der EU von 2021 bis 2027 vorgelegt. Die Kommission selbst spricht von einer Modernisierung der Kohäsionspolitik.  

Die Kohäsionspolitik ist die wichtigste Investitionspolitik der EU und der zweitgrößte Haushaltsanteil nach dem Agrarbereich. Die Kernaussagen der Kommission sind: 

  • Es sind weitere Investitionsanstrengungen erforderlich, um die nach wie vor bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu verringern. Für die Kohäsionspolitik stehen für den Zeitraum 2021—2027 373 Mrd. Euro zur Verfügung.  
  • Es soll eine weitere Fokussierung auf Investitionsprioritäten geben. Das sind die Bereiche Innovation, Unterstützung kleiner Unternehmen, digitale Technologien und Modernisierung der Wirtschaft sowie die Umstellung auf eine CO2-arme Kreislaufwirtschaft und die Bekämpfung des Klimawandels. 
  • Die Kohäsionspolitik bezieht sich weiterhin auf alle Regionen, aber mit dem Schwerpunkt auf die Regionen mit dem größten Abstand zum durchschnittlichen Wirtschaftsniveau der EU. Das Pro-Kopf-BIP bleibt das wichtigste Kriterium für die Zuweisung von Mitteln. Da jedoch viele Regionen in ganz Europa — auch in reicheren Mitgliedstaaten — Schwierigkeiten haben, den industriellen Wandel zu bewältigen, die Arbeitslosigkeit abzubauen und sich in einer globalisierten Wirtschaft zu behaupten, wird es weitere Anknüpfungspunkte für Förderung geben. Daneben sollen neue Kriterien die Realität vor Ort besser widerspiegeln — zum Beispiel auch die Aufnahme und Integration von Migranten. 
  • Die direkte Verbindung zwischen der EU und ihren Regionen und Städten soll weiterhin ein hohes und steigendes Gewicht haben. Höhere Kofinanzierungssätze sollen die Eigenverantwortung für EU-geförderte Projekte in Regionen und Städten stärken. Die lokalen, städtischen und territorialen Behörden sollen stärker in die Verwaltung der EU-Mittel eingebunden werden.  
  • Die Kohäsionspolitik soll durch weniger, klarere und kürzere Regeln einfacher werden. Zudem soll sie flexibler werden, um sie an neue Prioritäten anpassen. Ein einheitliches Regelwerk soll für sieben EU-Fonds gelten, die gemeinsam mit den Mitgliedstaaten umgesetzt werden („geteilte Mittelverwaltung“). Zusätzlich sollen Investitionsmittel im Bedarfsfall genutzt werden können, um auf unvorhergesehene Ereignisse eingehen zu können. Nach einer Halbzeitevaluierung können begrenzte Mittelübertragungen innerhalb von EU-Finanzierungsprogrammen vorgenommen werden. 

Den Vorschlägen müssen die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament zustimmen. Eine Einigung noch im Jahr 2019 wird angestrebt, um einen nahtlosen Übergang zwischen der aktuellen langfristigen Finanzplanung (2014—2020) und der neuen Finanzplanung zu sorgen. Dieser Übergang klappte am Beginn der laufenden Förderperiode nicht. 

Für Deutschland bedeuten die Ankündigungen, dass anstelle der in der laufenden Förderperiode 2014—2020 insgesamt ca. 28 Mrd. Euro zur Verfügung gestellten Mittel aus den sogenannten ESI-Fonds (Strukturfonds) ca. ein Fünftel weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. So soll Deutschland ca. 15,688 Mrd. Euro in konstanten Preisen von 2018 bzw. 17,68 Mrd. Euro in aktuellen Preisen erhalten.

Die kommunalen Spitzenverbände haben sich anlässlich der Vorstellung der EU-Kommission zur genauen Verwendung der Mittel für die Kohäsionspolitik zu dem Thema geäußert und auch bereits im Vorfeld intensiv in die Diskussion eingebracht. Sie setzen sich dafür ein, dass die regionale Verteilung der Mittel gestärkt wird. Dabei gilt es, gleichermaßen Leuchttürme der Innovation als Beispiel guter Regionalpolitik und wirtschaftsschwache Regionen zielgenauer zu fördern. 

Die kommunalen Spitzenverbände warnen davor, die zukünftige Regionalpolitik anhand der nationalen Wirtschaftskraft auszurichten. Es gilt, die Förderung weiterhin für alle Regionen bereitzustellen und das Prozedere beim Abruf der Mittel zu vereinfachen. 

Az.: 30.2-004/001

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