Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 328/2007 vom 03.05.2007

Zugriff auf digitale Passbilder

Nach der Anhörung im Bundestag zur Änderung des Passgesetzes am 23.04.07 zeichnet sich ein Kompromiss ab. Nach dem im Regierungsentwurf (BT-DrS. 16/4138, PDF) nur ein Zugriff auf die bei den Pass- und Personalausweisregistern gespeicherten digitalen Lichtbilder durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten möglich sein sollte (§ 22a Abs. 2 PassG-E), hatten die CDU/CSU-Fraktionen im Bundestag und im Bundesrat gefordert, dass auch die ab November 2007 zu erhebenden Fingerabdrücke, die in die Reisepässe aufzunehmen sind (vgl. StGB NRW-Mitteilung 143/2007), zugriffsbereit gespeichert werden sollten. Nunmehr scheint sich die große Koalition darauf geeinigt zu haben, dass nur die Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten automatisiert erfolgen kann.

Az.: I/2 113-00

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