Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 388/2006 vom 12.05.2006

Zugangsbeschränkungen für Zigarettenautomaten

Mit dem Jugendschutzgesetz, das am 1. April 2003 in Kraft trat, wurde erstmals ein generelles Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren gesetzlich verankert. Dieses Abgabeverbot allein ist jedoch nicht ausreichend, da ein erheblicher Teil der Zigaretten in Deutschland aus frei zugänglichen Automaten gezogen wird, die gerade von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Deshalb wurde mit dem Jugendschutzgesetz eine Zugangsbeschränkung auch für Zigarettenautomaten beschlossen, die am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.

Von da an werden Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich sein. Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet, mit dem die Benutzer nachweisen, dass sie älter als 16 Jahre sind. Mit der Kampagne „Pro Jugendschutz“ informiert der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) über die bevorstehende Umstellung der Automaten.

Az.: III 541

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