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StGB NRW-Mitteilung 218/2014 vom 21.03.2014

Zugang zu ambulanter Behandlung in Krankenhäusern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat angesichts der anhaltenden Diskussion um Wartezeiten auf Facharzttermine mitgeteilt, dass sie Patienten den Zugang zu klinischen Fachärzten gerne erleichtern würde. Die Krankenhäuser könnten einen merklichen Beitrag zur Verbesserung der ambulanten fachärztlichen Versorgungslage leisten, wenn man sie nur ließe, betonte DKG Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Ein zentraler Schlüssel zur Entlastung der Facharztpraxen liege seiner Ansicht nach in der offensiven Umsetzung der heute schon im Gesetz vorgesehenen ambulanten spezialärztlichen Versorgung nach § 116 SGB V.

Allerdings würden ambulante Behandlungsmöglichkeiten für gesetzlich versicherte Krebs-, Rheuma- und Herzpatienten sowie Patienten mit speziellen Krankheiten in Ambulanzen der Krankenhäuser seit zwei Jahren durch ein Zulassungsmoratorium blockiert, so Baum. Bislang sei lediglich die Tuberkulose als ambulante Behandlungsmöglichkeit im neuen System freigegeben worden.

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen würden — gestützt auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben — versuchen, das zulässige ambulante Behandlungsspektrum der Krankenhäuser möglichst eng zu halten — zulasten der Behandlungsmöglichkeiten der gesetzlich versicherten Patienten in den Kliniken. (Quelle: DKG aktuell Januar/Februar 2014)

Az.: III/2 580

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