Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 633/2017 vom 16.10.2017

Zubauvolumen für Biomasseanlagen nur teilweise abgerufen

An der ersten Ausschreibungsrunde für Biomasse bestand kaum Interesse. Die meisten bezuschlagten Anlagen erhalten die maximale Förderung. In der ersten Ausschreibungsrunde gingen insgesamt 33 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 41 MW ein. Dabei war ein maximales Ausschreibungsvolumen von 122 MW vorgesehen.

Das Besondere an der Ausschreibungsrunde war, dass auch Bestandsanlagen an der Ausschreibung teilnehmen konnten, wenn deren verbliebende Förderzeit weniger als acht Jahre beträgt. Von den 24 bezuschlagten Geboten mit einer Gesamtleistung von 27,5 MW entfallen 20 auf Bestandsanlagen.

Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert aller Gebote liegt bei 14,30 ct/kWh. Für Neuanlagen ergibt sich ein mittlerer Zuschlagswert von 14,81 ct/kWh. Bestandsanlagen haben im Mittel einen Zuschlagswert von 14,16 ct/kWh erhalten. Die meisten bezuschlagten Projekte erhalten damit die maximal gesetzlich zulässige Förderung.
Damit liegt die Förderung weit unter der garantierten Einspeisevergütung von 20 ct/kWh, wie sie für Bestandsanlagen noch gezahlt werden.

Die nächste Ausschreibung für Biomasse beginnt im September 2018. Das in der ersten Runde nicht genutzte Ausschreibungsvolumen wird auf das im nächsten Jahr aufgeschlagen.
Die Informationen der Bundesnetzagentur zur Ausschreibungsrunde können auf www.bundesnetzagentur.de unter Pressemitteilungen abgerufen werden.

Die Biomasse bleibt für die zukünftige Energieversorgung in Deutschland wichtig. Biomasse-Anlagen können flexibel durch die Netzbetreiber gesteuert werden und damit die notwendige Versorgungssicherheit und Stabilität im Stromnetz gewährleisten. Weiterhin kann die Wärme aus Biomasse-Kraftwerken als „saubere“ Wärme im örtlichen Nahwärmenetz genutzt werden, sodass hier sektorenübergreifende Synergien entstehen. Daher sollte das Ausschreibungsdesign sich nicht nur an den Anforderungen des Energie-, sondern auch des Wärmemarktes orientieren.

Az.: 28.6.9-006/001 we

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