Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 200/1998 vom 20.04.1998

Zinssenkung bei ERP-Förderkrediten

Das Bundesministerium für Wirtschaft senkt mit Wirkung vom 27. Februar die Zinsen für neu zugesagte ERP-Förderkredite einschließlich Eigenkapitalhilfe erneut um 0,25 %-Punkte.

Damit können die günstigsten Zinskonditionen in der 50-jährigen Geschichte des ERP-Sondervermögens angeboten werden. Im westlichen Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) ermäßigt sich der Regelzins auf 5,00 % (vorher 5,25 %) in den neuen Ländern auf 4,50 % (vorher 4,75 %), bei 100 %iger Auszahlung.

Bei Förderprogrammen mit spezifischer Zielsetzung sind die Konditionen zum Teil noch günstiger, so beispielsweise im ERP-Innovationsprogramm. Zur langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung ermäßigt sich hier der Zins sogar auf 4,50 % in den alten und 4,00 % in den neuen Ländern. Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften können sich aus dem ERP-Beteiligungsprogramm nunmehr einheitlich im gesamten Bundesgebiet zu einem Zinssatz von 4,50 % refinanzieren.

Kreditanträge aus der deutschen Wirtschaft werden von den jeweiligen Hausbanken entgegengenommen.

Az.: IV-971-00

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