Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 681/1999 vom 05.10.1999

Zielgerichtete Umsetzung des GTK

In Nordrhein-Westfalen hat sich ein "Arbeitskreis Volksbegehren Kita NRW" gegründet mit der Zielsetzung, das Ende 1998 novellierte GTK in weiten Teilen zu ändern. Vor diesem Hintergrund hat der Jugend-, Sozial- und Gesundheitsausschuß in seiner Sitzung am 2.9.1999 diese Thematik erörtert und folgenden Beschluß gefaßt:

    1. Der Ausschuß kritisiert Überlegungen, ein Volksbegehren gegen die Novelle des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) durchzuführen. Er bekennt sich zum gemeinsam zwischen freien wie öffentlichen Trägern und dem Land vereinbarten Kontrakt für die Zukunft und unterstützt dessen Umsetzung. Zugleich appelliert er insbesondere auch an die Kirchen, diese gemeinsam gefundene Basis nicht zu verlassen. Andere Intentionen würden zu einer unnötigen Verunsicherung nicht nur der Einrichtungs- und Finanzierungsträger, sondern auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindergärten sowie der Erziehungsberechtigten führen.
    2. Der Ausschuß empfiehlt den Kommunen, den Hinweisen und Anregungen der Steuerungsgruppe zu folgen, um den nach 2-jähriger Diskussion gefundenen Kompromiß für ein dauerhaftes gesichertes und hochwertiges Kindergartenangebot nicht in Frage zu stellen und die Zielsetzung des GTK - einschließlich einer weiteren Absenkung der Trägeranteile - nicht zu gefährden.

Az.: III/2 711 - 2

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