Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 130/2001 vom 20.02.2001

Ziel-2-Programm für die Jahre 2000 bis 2006 grundsätzlich genehmigt

Die Europäische Kommission hat das nordrhein-westfälische Ziel-2-Programm für die Jahre 2000 bis 2006 grundsätzlich gebilligt und damit die europäischen Strukturhilfen für das Ruhrgebiet und weitere strukturschwache Gebiete des Landes gesichert. Sie hat insbesondere den Ansatz der Landesregierung, die Förderhilfen auf die Modernisierung der Wirtschaft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu konzentrieren, ausdrücklich begrüßt.

Für das Ziel-2-Programm stellt die Europäische Union rd. 1,9 Mrd. DM bereit. Das Land steuert etwa die gleiche Summe bei. Mit einem geschätzten Beitrag der Wirtschaft in Höhe von rd. 3 Mrd. DM zu den vorgesehenen Fördermaßnahmen stehen somit insgesamt etwa 7 Mrd. DM in den kommenden Jahren für Strukturprojekte in den Fördergebieten zur Verfügung. Unter anderem werden Vorhaben in folgenden Bereichen gefördert:

- Die Steigerung der regionalen Investitionstätigkeit einschl. der Gründung neuer Unternehmen,

- die Unterstützung der Gründungsoffensive "GO!" sowie der Mittelstandsoffensive "MOVE" durch besondere regionalspezifische Projekte,

- die Stärkung regionaler Kompetenzen z.B. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologien, Zukunftsenergien oder Logistik,

- die Verbesserung der infrastrukturellen Rahmenbedingungen (bspw. die Wiederherrichtung von Industriebrachen,

- Fördermaßnahmen für besondere Zielgruppen wie Jugendliche ohne Ausbildungsplatz, Frauen, städtische Problemgebiete und ländliche Regionen.

Die Förderung konzentriert sich auf große Teile des Ruhrgebiets, der Stadt Krefeld und des Kreises Heinsberg. Außerdem erhalten im Rahmen der sog. Auslaufförderung bis zum Jahr 2005 diejenigen Gebiete Unterstützung, die nach der Agenda 2000 aus der EU-Strukturfondsförderung herausgefallen sind. Hierzu zählen neben dem Ruhrgebiet insbesondere ländliche Regionen in Ostwestfalen (Kreis Höxter und der Südteil des Kreises Paderborn) sowie der Nordeifel (Teile der Kreise Euskirchen, Aachen und Düren).

Az.: III/1 450 - 75

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