Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 501/2012 vom 18.09.2012

Zertifikate zur eID-Nutzung für Gebiets-Rechenzentren

Nach mehr als einem Jahr Unklarheit erhalten nun kommunale Rechenzentren Zertifikate, mit denen sie die so genannte eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) für ihre E-Government-Angebote vollständig nutzen können. Dies ist beispielsweise von Vorteil, wenn Bürger und Bürgerinnen sich rechtssicher und eindeutig identifizierbar bei einem Online-Portal ihrer Kommune anmelden wollen. Zudem können nach einer Anmeldung mit eID-Funktion Basisinformationen wie Adresse, Geburtstag und Ähnliches aus dem Ausweis ausgelesen oder aus der kommunalen Datenbank abgerufen werden. Dann brauchen Nutzer/innen des Online-Portals solche Daten nicht selbst in Formulare eingeben.

Kommunalen Rechenzentren kommt bei dieser Aufgabe eine Schlüsselrolle zu, da sie für die Mehrzahl der kreisangehörigen Kommunen IT-Dienste anbieten und dabei auch deren Internet-Angebote technisch bereitstellen. Die Homepage einer Stadt oder Gemeinde schafft in der Regel den Zugang zu den E-Government-Angeboten. Lange Zeit war rechtlich umstritten, ob kommunale Gebiets-Rechenzentren als Zweckverbände eine zentrale Identifikationsplattform („Bürgerportal“) für mehrere angeschlossene Kommunen betreiben dürfen. Insbesondere das Bundesverwaltungsamt als die Stelle, welche die Zertifikate vergibt, sowie der Landesdatenschutzbeauftragte NRW hatten grundsätzliche Bedenken.

Auf Initiative des Städte- und Gemeindebundes NRW haben die drei kommunalen Spitzenverbände im Frühjahr 2012 dem NRW-Innen- und Kommunalministerium eine Rechtsauffassung präsentiert, die diese Blockade auflösen könnte. Das Ministerium hat diese Lesart dann erfolgreich gegenüber dem Bundesverwaltungsamt geltend gemacht.

Als erstes hat das krz Minden-Ravensberg/Lippe Anfang September 2012 ein solches Berechtigungszertifikat bekommen. Bereits seit Mitte 2011 entwickelt das krz ein Bürgerportal, über das unterschiedliche kommunale Verwaltungsdienstleistungen abrufbar sein sollen. Als erster Dienst ist die Berechnung von Elternbeiträgen für Kindergärten, die der Kreis Lippe betreut, geplant. Der Betrieb soll im November 2012 beginnen. Eltern können dann sämtliche Unterlagen in das Portal hochladen, die zur Ermittlung des einkommenabhängigen Elternbeitrags nötig sind.

Nach Auskunft des krz sind nur noch zwei Berechtigungszertifikate für den Betrieb des Bürgerportals erforderlich: eines für die Registrierung zur wiederholten Anmeldung (permanent) und eines für die adhoc-Anmeldung zu einer einzelnen Verwaltungsleistung (temporär). Anfangs sollten Rechenzentren verpflichtet werden, für jede betreute Kommune und bei diesen für jeden Verwaltungsvorgang ein Zertifikat zu erwerben. Wegen der enorm hohen Kosten hat sich dies nicht durchgesetzt.

Az.: I/3 085-21

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