Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 214/2013 vom 05.03.2013

Zentrale Kaufpreissammlung für Grundstückswerte in NRW

Gutachterausschüsse sind verpflichtet, Daten über Grundstücksverkäufe und die dabei erzielten Preise zu sammeln. Daraus sollen sie lokale oder regionale Auswertungen herstellen - etwa die örtliche Kaufpreissammlung - und die Ergebnisse publizieren. Diese Sammlungen werden bislang lokal bei 77 Geschäftsstellen mit etwa 30 unterschiedlichen IT-Verfahren hergestellt. Eine lokale Datenhaltung behindert die Gutachterausschüsse bei regionalen Auswertungen - und ebenso den Oberen Gutachterausschuss. Dieser konnte überregionale Auswertungen nur aufgrund von Einzelabfragen aus den Kaufpreissammlungen der betroffenen Gutachterausschüsse durchführen.

Nun plant NRW für diese Aufgabe eine landesweite IT-Lösung, die zentrale Kaufpreissammlung (ZKPS). Sie soll vom Land beschafft, eingerichtet und bei IT.NRW betrieben werden. Die ZKPS besteht aus einem Datenbanksystem und einer Webanwendung für Datenpflege und Datennutzung. In die zentrale Kaufpreissammlung sollen Daten der Kaufpreissammlungen der einzelnen Gutachterausschüsse einfließen.

Das Land erhofft sich dadurch geringeren fachlichen und technischen Aufwand für die örtlichen Gutachterausschüsse bei der Zusammenstellung ihrer Kaufpreissammlungen. Für die Ausschüsse besteht künftig die Möglichkeit, ihre Datensammlung komplett über das vom Land betriebene Portal abzuwickeln. Auch sollen durch die automatisierte zentrale Datenspeicherung die überregionalen Abfragen genauer werden.

Die Kosten für Einrichtung und Pflege der zentralen Kaufpreissammlung übernimmt das Land. Dies gilt auch für die Kosten eines Daten-Umsetzers (Konverters) zwischen der neuen Landes-Software und einer eingeführten lokal genutzten Software zur Führung der örtlichen Kaufpreissammlung. Nur wenn für diesen örtlichen IT-Betrieb eine wenig gebräuchliche Software eingesetzt wird, entstünden einmalig Kosten für die Entwicklung eines speziellen Umsetzers. Nach Einrichtung der zentralen Kaufpreissammlung organisiert das Land eine Einführungsschulung für die Gutachterausschüsse, wobei den Kommunen keine Kosten entstehen.

Az.: I/3 080-50

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