Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 811/2003 vom 15.10.2003

Zentrale Ausschreibung von Arbeitsmarktdienstleistungen

Ein großer Teil der Arbeitsmarktdienstleistungen wird ab 2004 nicht mehr von den Arbeitsämtern direkt an örtliche Träger vergeben, sondern landesweit in großen Losen zusammengefaßt durch das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen ausgeschrieben. Mit diesen Schritt sollen weitere Teile des umfangreichen Reformkonzeptes umgesetzt werden, mit dem die Bundesanstalt für Arbeit auf den von der Bundesregierung erteilten Auftrag zur Umgestaltung und Verbesserung des Leistungsprofils reagiert.

Derzeit werden landesweite Ausschreibungen für folgende Leistungen vorbereitet: Die Leistungen für die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung von Arbeitslosen (§ 37a SGB III) werden ab Februar 2004 und Trainingsmaßnahmen ab April 2004 (§ 48 SGB III) vergeben. Für den Bezirk des Landesarbeitsamtes Nordrhein-Westfalen mit seinen 33 Arbeitsämtern werden für beide Bereiche insgesamt 135 Lose gebildet, die in der 43. Kalenderwoche im Bundesausschreibungsblatt und im Internet unter www.arbeitsamt.de/hst/services/ausschreibungen/index.html veröffentlicht werden. Die Erteilung der Zuschläge für diese Aufträge ist für Anfang Januar 2004 geplant.

Az.: III 843

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