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StGB NRW-Mitteilung 634/2001 vom 20.10.2001

Zensus-Testerhebung

Im folgenden haben wir das Protokoll der Arbeitsbesprechung mit den Statistikern der Kreise und der größeren kreisangehörigen Städte Nordrhein-Westfalens am 29. August 2001 im Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW zu Sachstand und weiterem Vorgehen bezüglich des Zensus-Testgesetzes abgedruckt.

Herr Kehlenbach betont noch einmal, dass eine neue statistische Bestandsaufnahme nötig ist. Es müssen Methoden zur Prüfung der Qualität der Melderegister entwickelt werden, wie z.B. der Abgleich der Register mit den Daten aus der Gebäude- und Wohnungsstichprobe. Der Test ist ergebnisoffen, es stellt sich außer der Kostenfrage auch die Frage nach der Machbarkeit eines registergestützten Zensus. Der Terminplan ist durch späte politische Entscheidungen eng gesteckt.

Was bringt der Test für die Kommunen?

Laut Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1987 dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen die Ergebnisse den Kreisen und Gemeinden nicht zur Verfügung gestellt werden. eine Gesamtbestandserhebung bei Gebäuden und Wohnungen ist notwendig, da die Fortschreibungsergebnisse zunehmend fragwürdig werden. Bei der letzten Volkszählung wurde z.B. eine Unterdeckung von einer Millionen Wohnung gegenüber der Fortschreibung festgestellt. Die Übermittlung der Ergebnisse an die Kommunen ist fraglich. Es besteht aber ein großes Interesse, dass die Kommunen Ergebnisse aus registergestützten Statistiken erhalten, um auf eigene Erhebungen verzichten zu können. Die Interessenvertretung sollte über die Spitzenverbände und die Kommunalpolitiker erfolgen.

Mit Ergebnissen aus der Testerhebung wird Mitte 2003 gerechnet. Eine Entscheidung der Bundesregierung über ein neues Zensusmodell ist bis Mitte 2004 notwendig, um aktuelle Einwohnerzahlen für die 2006 anstehende Entscheidung über die EU-Strukturfondzuweisungen bereitstellen zu können. Frau Kocker (Kreis Unna) verweist auf die zusätzliche Belastung im Jahr 2004 durch die Europawahl und die Kommunalwahlen.

Herr Kehlenbach antwortet, dass höchstwahrscheinlich keine Interviewer von den Gemeinden benötigt werden und somit die Belastung sehr gering gehalten werde. Es bedarf aber noch der Klärung, inwieweit die Kommunen beteiligt werden.

Az.: I/2 050-19

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