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StGB NRW-Mitteilung 483/2022 vom 08.08.2022

Zehn-Punkte-Plan der BDA zur Stärkung der Erwerbsmigration

Mit Blick auf den zunehmenden Fachkräftemangel in Deutschland hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA) einen Zehn-Punkte-Plan zur Erwerbsmigration vorgelegt. Die BDA nimmt dabei ausdrücklich Bezug auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der das Ziel formuliert, dass „Deutschland mehr Ar-beitskräfteeinwanderung“ brauche. Das BDA-Positionspapier „Fachkräfte- und Arbeitskräftesicherung braucht mehr Zuwanderung – Zehn-Punkte-Plan zur Erwerbsmigration“ macht konkrete Vorschläge, was zu tun ist, um dieses Ziel auch zügig zu erreichen. Im Mittelpunkt des Positionspapiers stehen die strukturellen und rechtlichen Herausforderungen der Erwerbsmigration, die insbesondere vor dem Hintergrund des ansteigenden Fachkräftemangels angegangen werden müssen. Dazu sind Verbesserungen in den Bereichen Verwaltungsverfahren, Rechtsrahmen, Sprachförderung und Rekrutierung notwendig. Die BDA weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass die notwendigen Anstrengungen zur Förderung des heimischen Arbeitskräftepotentials nicht vernachlässigt werden dürfe. Auch der Deutsche Industrie- und Handels-kammertag (DIHK) hat verschiedene Vorschläge, von Anpassungen bei der administrativen Umsetzung bis hin zu strukturellen Änderungen, unterbreitet.

Im Einzelnen beinhaltet der Zehn-Punkte-Plan folgende Forderungen und Feststellungen:

  • Die Verwaltungsverfahren müssen vereinfacht, digitalisiert, beschleunigt und damit planbar für Arbeitgeber und ausländischer Arbeitskraft ausgestaltet werden. Die langen Wartezeiten bei der Vergabe von Visaterminen müssen ein Ende haben.
  • Der Rechtsrahmen muss zielgerichtet weiterentwickelt werden, insbesondere bei der Umsetzung der revidierten Blue-Card-Richtlinie, die zum Beispiel erweiterte Möglichkeiten für Berufsanfängerinnen und -anfänger erlaubt, und den Aufenthaltstiteln zur Arbeitsplatzsuche, die zum Beispiel um die Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts durch eine Erwerbstätigkeit erweitert werden sollten.
  • Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Chancenkarte sollte so umgesetzt werden, dass sie auf Personengruppen ausgerichtet ist, die bisher nicht oder nur eingeschränkt zur Erwerbsmigration einreisen dürfen. Dies gilt insbesondere für Menschen, bei denen keine formale Anerkennung eines vorhandenen ausländischen Abschlusses vorliegt. Ein klassisches, für alle Personengruppen offenes Punktesystem ist nicht der richtige Weg, da Mehrwert und bürokratischer Aufwand im administrativen Aufbau und in der Anwendung in keinem sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen.
  • Eine Vereinheitlichung und Beschleunigung der Anerkennungs-verfahren, insbesondere durch eine Zusammenlegung bei nicht-zentralisierten Landesbehörden ist notwendig, um insbesondere die Zahl an beruflich qualifizierten Zuwandernden deutlich zu steigern. Der gesetzlich vorgesehene Zeitraum zur Durchführung notwendiger Anpassungsqualifizierungen muss verlängert werden.
  • Die Möglichkeiten der Zuwanderung unterhalb des Fachkräfteniveaus müssen gestärkt werden, z. B. durch eine relativ kurzfristig umsetzbare Anpassung der Beschäftigungsverordnung zur Entfristung und Abschaffung der Kontingentierung bei der sog. Westbalkanregelung. Auch weitere branchenspezifische Absprachen zur Saisonbeschäftigung nach § 15a BeschV sind notwendig.

  • Das Verbot einer Beschäftigung in der Zeitarbeit muss für die Erwerbsmigration abgeschafft und dadurch die Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften, insbesondere für Unternehmen erleic-tert werden, die bisher keine Erfahrung in der Rekrutierung im Ausland haben.
  • Die Sprachförderung im In- und Ausland muss bedarfsgerecht ausgebaut werden. Die gesetzlichen Vorgaben zum Sprachniveau bei der Einreise müssen angepasst werden, damit sie keine zusätzlichen Hürden darstellen.
  • Zuwanderung, um eine Ausbildung in Deutschland zu machen, sollte gestärkt und vereinfacht werden.
  • Die Zuwanderung zur Gründung, insbesondere auch von Startups sollte stärker in den Blick genommen und Vorgaben einheitlich angewendet werden. Andere EU-Länder nutzen die Potenziale von ausländischen Gründerinnen und Gründern deutlich erfolgreicher.
  • Eine klare Trennung zwischen Asyl- und Erwerbsmigration ist notwendig und sachgerecht. Sie muss beibehalten werden, obwohl die Themen häufig in einem Atemzug diskutiert und argumentativ verknüpft werden. Während im Asylrecht die Frage „Wer braucht uns?“ zu beantworten ist, geht es bei der Erwerbsmigration um die Frage „Wen brauchen wir?“.

Der DIHK geht über die genannten Punkte auch auf die Abwanderung ein. Je geringer die Abwanderung sei, desto geringer könne die Neuzuwanderung rein rechnerisch ausfallen und damit wären Kosten und Aufwand der Fachkräftegewinnung und Integration geringer.

Konkret schlägt der DIHK folgende Maßnahmen vor:

  • Eine bessere Integration ließe sich durch den Ausbau von Welcome-Centern ermöglichen. Dort hätten Unternehmen sowie Fachkräfte qualifizierte Ansprechpersonen zu betrieblichen, aber auch außerbetrieblichen, Fragestellungen, was einen Beitrag zur Erhöhung der Bleibewahrscheinlichkeit leisten könne.
  • Der guten Integration im Betrieb komme eine wichtige Rolle zu – sie stärkt auch die Integration der Beschäftigten in der Gesellschaft. Daher seien entsprechende Angebote und „Kümmerer-Strukturen“ auch für die Betriebe wichtig. Die IHK- Organisation bietet beispielsweise den bundeseinheitlichen Zertifikatslehrgang „Betrieblicher Integrationsmanager (IHK)“ an.
  • Praxiserfahrungen zeigten zudem, dass zum Teil auch die Serviceorientierung in Behörden gesteigert werden könne, mit denen die ausländischen Fachkräfte bei der Erledigung der nötigen administrativen Abläufe in Kontakt sind.
  • Die Aussicht auf eine schnellere Niederlassungserlaubnis könne die Bleibewahrscheinlichkeit erhöhen. Dies ließe sich beispielsweise mit Anreizen zum Spracherwerb koppeln.
  • Um ausländischen Studierenden an deutschen Hochschulen auch nach erfolgreichem Studium eine längerfristige Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen, könnte über einen Auf-/Ausbau von organisierten Patenmodellen mit Betrieben während des Studiums nachgedacht werden – dies könnte den Übergang der Absolventen/-innen in den Arbeitsmarkt erleichtern.
  • Der Familiennachzug von Angehörigen von in Deutschland beschäftigten Fachkräften könnte erleichtert werden, damit die Anreize zum Bleiben verbessert werden. Hier könnte die aktuelle Blue Card-Regelung als Orientierung dienen und für andere Fachkräftetitel analog gelten. So haben Ehegatten von Blue Card-Inhabern auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die auch eine Erwerbstätigkeit ermöglicht.

(Quelle: DStGB Aktuell)

 

 

Az.: 37.0.5.1-003/010

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