Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 498/2022 vom 22.08.2022

Zahl der Wohnungen in NRW gestiegen

Ende 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen 9,2 Millionen Wohnungen (einschließlich Wohnungen in Wohnheimen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war die Zahl der Wohnungen um 0,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 5,1 Prozent höher als Ende 2010.

Den stärksten Anstieg der Wohnungszahlen aller 396 Städte und Gemeinden des Landes gegenüber 2010 ermittelten die Statistiker für die Gemeinde Südlohn (+18,7 Prozent), die Stadt Wassenberg (+18,6 Prozent) und die Gemeinde Gangelt (+18,0 Prozent). In zwei Gemeinden NRWs war die Zahl der Wohnungen Ende 2021 niedriger als Ende 2010 (Altena: ?3,4 Prozent; Bergneustadt: ?0,7 Prozent).

Die rein rechnerisch größten Wohnungen des Landes gab es Ende 2021 in den Gemeinden Stemwede (130,5 Quadratmeter), Heek (127,0 Quadratmeter), Hille (126,8 Quadratmeter) und Selfkant (126,3 Quadratmeter). In den Städten Gelsenkirchen (75,2 Quadratmeter), Duisburg (76,0 Quadratmeter), Aachen (76,3 Quadratmeter) und Düsseldorf (76,5 Quadratmeter) waren die Wohnungen im Schnitt am kleinsten.

Wie das Statistische Landesamt mitteilt, handelt es sich bei den vorgelegten Daten um fortgeschriebene Ergebnisse auf Basis der im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung.

IT.NRW als Statistisches Landesamt erhebt und veröffentlicht zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein- Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für eine informierte demokratische Gesellschaft leisten. Nur auf Basis aussagekräftiger statistischer Daten können Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft getroffen werden.

Über den nachfolgenden Link kann der Wohnungsbestand aller Städte und Gemeinden in NRW abgerufen werden:

Wohnungsbestand in Nordrhein-Westfalen am 31.12.2021 (Gemeindeergebnisse)

Az.: 20.4.1.2-001/002 gr

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