Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 344/2022 vom 02.05.2022

Wohnraumförderungsbestimmungen und Modernisierungsrichtlinie 2022 im Ministerialblatt veröffentlicht

Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) sowie die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (Modernisierungsrichtlinie) für 2022 sind im Ministerialblatt (MBl. NRW. Nr. 15 vom 28.04.2022, S. 242 und MBl. NRW. Nr. 16 vom 29.04.2022, S. 272) veröffentlicht worden.

Über den Inhalt der Bestimmungen hat die Geschäftsstelle mit Schnellbrief 77/2022 vom 14.02.2022 informiert.

Hiernach gehören zu den wesentlichen Neuerungen in der öffentlichen Wohnraumförderung folgende Punkte:

  • Die Grunddarlehen werden um 20 % erhöht. Damit wird den erheblichen Baukostensteigerungen und den aktuellen Investitionsunsicherheiten Rechnung getragen.
  • Zum Zwecke des Mieterschutzes bleiben die Bewilligungsmieten in allen Mietenstufen konstant.
  • Einen Schwerpunkt bildet der Klimaschutz, der technologieoffen gefördert wird. Der BEG-Förderstandard Effizienzhaus 55 wird neuer Standard und beim Förderstandard BEG Effizienzhaus 40 werden zusätzliche Anreize über Zusatzdarlehen und erhöhte Tilgungsnachlässe geschaffen.
  • Der Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen, die der Ausführung eines Bauprojekts zuzurechnen sind, ist nicht mehr förderschädlich. Auch müssen Entwürfe von auf Grunderwerb und auf Errichtung von gefördertem Wohnraum gerichtete Verträge im Rahmen von Bauträgermodellen nicht mehr vorgelegt werden.
  • Das Modellprojekt zum Erwerb von Belegungsrechten sowie zur Verlängerung von öffentlichen Wohnraumbindungen wird mit verbesserten Konditionen und einer neuen Experimentierklausel fortgeführt. Das Angebot wird über die Städte Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster hinaus auf alle M4-Städte und -Gemeinden ausgedehnt.


In der Modernisierungsrichtlinie gibt es folgende Verbesserungen:

  • Das Grunddarlehen wird auf 150.000 Euro je Einheit angehoben. Damit wird ebenfalls auf die erheblichen Baukostensteigerungen und die aktuellen Investitionsunsicherheiten reagiert.
  • Im Bereich des Klimaschutzes wird das BEG-Effizienzhaus 100 als neuer Standard eingeführt und für die Erreichung des BEG-Effizienzhausstandards 85 werden zusätzliche Anreize geschaffen. Die Förderung wird technologieoffen gewährt und ist weiterhin mit der KfW-Förderung kumulierbar.
  • Der 2020 erfolgreich begonnene Förderbaustein zur Modernisierung von Auszubildenden- und Studierendenwohnheimen wird fortgeführt.

Az.: 20.4.3-005/001 ste

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