Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 79/2016 vom 21.12.2015

Wohngeld-Runderlass 5/2015 veröffentlicht

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 18.12.2015 den Wohngeld-Runderlass 5/2015 veröffentlicht. Er nimmt Bezug auf die von der Bundesregierung beschlossene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Neuregelung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2016 (Wohngeld-Verwaltungsvorschrift 2016 - WoGVwV 2016). Die notwendige Beschlussfassung des Bundesrates ist für den 29.01.2016 vorgesehen. Das MBWSV sieht keine Bedenken, im Vorgriff auf die zu erwartende Zustimmung des Bundesrates die WoGVwV 2016 bereits jetzt zur Durchführung des am 01.01.2016 in Kraft tretenden neuen Wohngeldgesetzes anzuwenden. Der Erlass enthält insbesondere Hinweise zu folgenden Neuerungen: 

  • Wohngeldtabellen (www.bmub.bund.de/P3085) künftig nicht mehr verbindlich 
  • Neuregelung in § 15 Abs. 2 Satz 2 und 3 WoGG 
  • MBWSV-Wohngeldrechner 
  • Aktualisierung der Formulare 

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser sowie das Schreiben des BMUB und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: II/1 20.4.2.4-001

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