Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 730/2016 vom 10.10.2016

Wohngeld-Runderlass 05/2016 für NRW

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) hat am 05.10.2016 den Wohngeld-Runderlass 5/2016 veröffentlicht. Darin wird auf den Erlass des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eingegangen, der Hinweise zu den Besonderheiten bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen mit selbständig tätigen Haushaltsmitgliedern gibt.

Von Bund und Ländern wurde als Arbeitshilfe eine Handreichung „Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens von Gewerbetreibenden, Selbständigen und Land- und Forstwirten“ erarbeitet, die die am häufigsten vorkommenden Besonderheiten bei der Bearbeitung der o.g. Anträge darstellt und die diesbezüglichen steuerrechtlichen Hintergründe erläutert.

Die weiteren Einzelheiten zur Handhabung in der Praxis können dem Erlass des MBWSV entnommen werden. Dieser sowie das Schreiben des BMUB und die erwähnte Handreichung sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Fachgebiete/Bauen und Vergabe/Wohnungswesen abrufbar.

Az.: 20.4.2.4-001/001 os

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