Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 455/2008 vom 02.07.2008

Wochenmarkt und Umsatzsteuer

Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 24.01.2008 (Az.: 5 R 12/05) entschieden, dass die Überlassung von Standplätzen durch den Veranstalter von Wochenmärkten an die Markthändler als einheitliche Vermietungsleistung anzusehen sein kann. Bisher war es in der Praxis so, dass die Überlassung der Grundstücksflächen für Wochenmärkte als gemischte Leistung angesehen wurde, die eine Aufteilung des Entgeltes erforderte. Das Entgelt wurde zu 75 % in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und zu 25 % in eine steuerpflichtige sonstige Leistung aufgeteilt.

Eine Rücksprache bei dem Finanzministerium hat ergeben, dass das Urteil des BFH mit einer Übergangsfrist veröffentlicht werden wird. Das bedeutet, dass die wesentlichen Aussagen aus dem Urteil für die Finanzverwaltung allgemein verbindlich werden. Die Finanzverwaltung wird also nach einem bestimmten Stichtag davon ausgehen, dass die Überlassung von Wochenmarktstandflächen als einheitliche umsatzsteuerfreie Vermietungsleistung angesehen wird. Eine Aufteilung in eine steuerfreie Grundstücksvermietung und in eine steuerpflichtige sonstige Leistung wird daher von der Finanzverwaltung in der Zukunft nicht mehr angenommen werden.

Wir empfehlen, bei dem Neuabschluss von Verträgen betr. die Überlassung der Wochenmarktstandplätze zukünftig von einer einheitlichen steuerfreien Leistung auszugehen.

Az.: IV/1 922-00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search