Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 35/2013 vom 10.12.2012

Wirtschaftsministerkonferenz zur Energiewende

Die Wirtschaftsminister/innen der Länder befassten sich auf der Herbstsitzung am 3./4. Dezember 2012 in Kiel mit der künftigen Ausgestaltung der Energiewende mit folgenden Ergebnissen:

Ausgestaltung der Energiewende

Die Wirtschaftsministerkonferenz hält für das Gelingen der Energiewende ein neues Marktdesign für dringend notwendig. Angesichts der Dynamik der Energiepreise erwarten die Länderminister vom Bund schnellstmöglich Vorschläge. Notwendig seien stabile Strompreise, um die Belastungen für Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen im Zuge der Energiewende in Grenzen zu halten. Für die nächste Sitzung ist geplant, Experten zum Energiemarktdesign einzuladen. Man brauche eine Diskussion über alle Facetten - vom Erneuerbare Energien-Gesetz bis zu innovativen Methoden zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Betätigung kommunaler Unternehmen zur Umsetzung der Energiewende

Die Wirtschaftsminister befassten sich in Fortsetzung der letzten Sitzung im Juni 2012 erneut mit der Rolle der kommunalen Energieunternehmen in der Energiewende. Sie hoben ihre Relevanz hervor, die v.a. die Erzeugungsstrukturen, den Netzaus- und -umbau auf der Mittelspannungs- und Niederspannungsebene und die intelligente Steuerung betreffen.

Den kommunalen Energieversorgungsunternehmen sollen angemessene Spielräume zur Verfügung stehen, um im rechtlichen Rahmen der liberalisierten Energiewirtschaft marktgerecht agieren zu können. Dazu gehöre die Förderung und regelmäßige Evaluierung kommunaler Handlungs- und Steuerungsmodelle. Zum anderen werden hierfür neue politische Rahmenbedingungen für eine regionale Energie- und Wirtschaftspolitik und die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung der kommunalen Energie- und Klimaschutzkonzepte für erforderlich gehalten.

Senkung der Stromsteuer

Im Hinblick auf die Bedeutung des Strompreises für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und die Bezahlbarkeit des Stroms für Haushaltskunden diskutierten die Wirtschaftsminister über eine Senkung der Stromsteuer. An dieser Stelle konnte jedoch keine Einigung erzielt werden.

Anmerkung

Die von der Wirtschaftsministerkonferenz verfolgten Ansätze für die künftige Ausgestaltung der Energiewende sind aus kommunaler Sicht richtig. Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energiewende haben bei der Umgestaltung des Energiesystems absoluten Vorrang. Nur wenn neben den Erneuerbaren Energien auch grundlastfähige Kraftwerke existieren, die die Schwankungen der alternativen Energieerzeugung ausgleichen, kann die Versorgung sichergestellt werden.

Um dies auch in Zukunft gewährleisten zu können, bedarf es eines geeigneten Energiemarktdesigns, in dem sowohl konventionelle Kraftwerke als auch Erneuerbare Energien ihren Platz finden und gleichzeitig finanzierbar bleiben. Der Bund ist gefordert dringend ein Gesamtkonzept hierfür vorzulegen. Nur wenn die damit verbundenen Mehrkosten und steigenden Strompreise klar und ehrlich kommuniziert und am Ende gerecht verteilt werden, wird man die nötige Zustimmung der Bevölkerung erhalten.

Die Unterstützung von Kommunen und ihren Unternehmen im Energiewende-Prozess ist ausdrücklich zu begrüßen. Schließlich sind es sie, die sich im Bereich der Erneuerbaren Energien-Anlagen und Netze, vielerorts auch gemeinsam mit den Bürgern, engagieren und eine wesentliche Verantwortung für die Energieversorgung vor Ort tragen. Verlässliche Rahmenbedingungen und Investitionsanreize werden benötigt, um auch über die Ortsgrenzen hinaus energiewirtschaftlich tätig werden und alle Potenziale vor Ort ausschöpfen zu können. Die endgültige Fassung der Beschlüsse der Wirtschaftsministerkonferenz kann im Laufe der Woche unter www.wirtschaftsministerkonferenz.de abgerufen werden.

Az.: II/3 811-00/8

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