Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 132/2003 vom 15.01.2003

Wirtschaftsministerkonferenz zur Arbeitsmarktpolitik

In ihrer Konferenz am 12./13. Dezember 2002 in Bad Dürkheim haben sich die Wirtschaftminister und -senatoren der Länder eingehend mit den künftigen Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und dem Arbeitsmarkt im Niedriglohnbereich befaßt. Nach Auffassung der Wirtschaftsministerkonferenz sollte sich eine Reform der Arbeitslosenversicherung an folgenden Prinzipien orientieren:
 Stärkung des Versicherungsprinzips
 Stärkung der Anreize zur Aufnahme einer Arbeit
 Stärkung der Eigenverantwortung von Versicherten und Unternehmen
 Leistungen der Versicherung nur bei Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
 Stärkere Berücksichtigung moderner Erwerbsbiographien
 Keine Instrumentalisierung der Arbeitslosenversicherung für sozialpolitische und fiskalische Zwecke.

Die Arbeitslosenversicherung soll nach Auffassung der WMK neben der Erbringung von Geldleistungen auf Beratung und Vermittlung konzentriert werden. Alle weiteren Maßnahmen der Arbeitsförderung sollten nicht durch Beitragsfinanzierung, sondern durch Steuerfinanzierung bereitgestellt werden. Darüber hinaus sollte die Arbeitslosenversicherung eingebettet werden in eine Reform der nachgelagerten Transfersysteme „Arbeitslosenhilfe“ und „Sozialhilfe“. Ferner spricht sich die WMK dafür aus, die beiden Transfersysteme auf dem Niveau der heutigen Sozialhilfe zusammenzulegen und Finanzierungsströme bzw. Verpflichtungen zwischen Kommunen und der Bundesanstalt für Arbeit zu vermeiden.

Darüber hinaus unterstützen die Wirtschaftminister und -senatoren Vorschläge für eine größere Ausnutzung der Beschäftigungspotentiale im sog. Niedriglohnsektor aus, um zusätzlich ca. 2,3 Mio. Menschen in Arbeit zu bringen. Ausdrücklich befürwortet wird das sog. Ifo-Modell mit folgenden Elementen:
 Senkung der Sozialleistungen für Erwerbstätige, die Arbeit ablehnen;
 dauerhafte Subventionierung geringer Löhne bei Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt;
 staatlich garantierte Jobs für Personen, die keine reguläre Arbeit finden (zweiter Arbeitsmarkt);
 Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe;
 Einrichtung von Job-Centern auf kommunaler Ebene.

Az.: III 450 - 06

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