Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 125/2005 vom 03.01.2005

Wirtschaftsminister der Länder zu Standortschließungen

Die Länderwirtschaftsminister haben in ihrer Konferenz am 8./9.12.2004 den Bund aufgefordert, ein Sonderprogramm "Konversion" aufzulegen und bei der Vermarktung flexiblere Lösungen unter Einbindung der Kommunen zuzulassen als bisher. Im Besonderen solle das Verwertungsinteresse des Bundes nicht die Entwicklungsmöglichkeiten behindern. Der Beschluss hat folgenden Wortlaut

1. Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder nehmen zur Kenntnis, dass bei der Stationierungsentscheidung des Bundesministers der Verteidigung regionalpolitische Gesichtspunkte keine Rolle gespielt haben. Sie weisen jedoch darauf hin, dass diese Entscheidung die ohnehin - durch Globalisierungs-/EU-Erweiterung/Agrarmarktliberalisierung etc. - schwierige Situation der betroffenen strukturschwachen Regionen zusätzlich verschärfen wird. Eine regionalpolitische Flankierung dieser negativen Konversionsfolgen durch Bund und Länder ist von daher aus Sicht der Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder zwingend notwendig.
Die Wirtschaftsminister und -senatoren der Länder fordern die Bundesregierung auf, ein Sonderprogramm "Konversion" mit zusätzlichen Haushaltsmitteln aufzulegen. Dieses Sonderprogramm kann nach den Regeln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" umgesetzt werden.

2. Angesichts der mit der Stationierungsentscheidung des Bundesministers der Verteidigung vom 2. November 2004 verbundenen negativen wirtschaftlichen Folgen appelliert die Wirtschaftsministerkonferenz an den Deutschen Bundestag und an den Bundesminister der Finanzen, eine flexiblere Verwertung auf Seiten der Bundesvermögensverwaltung zu ermöglichen.

3. Der Bund sollte nicht allein sein Verwertungsinteresse an einer Liegenschaft zum Maßstab einer Verwertungsentscheidung machen, sondern insbesondere die kommunale Planungshoheit und die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region in seine Entscheidung einbeziehen. Deshalb sollten im Interesse einer zügigen Veräußerung von Bundeswehrliegenschaften auch neue Vermarktungswege beschritten werden können. Längerfristige Leerstände von Kasernen und anderen Gebäuden bewirken erhebliche Kosten für Unterhaltung und zur Abwendung von Vandalismus. So könnte beispielsweise die Möglichkeit geschaffen werden, die Liegenschaften zunächst den Kommunen oder dem Land zu übergeben, um die Liegenschaftsverwertung erst nach ihrer erfolgreichen Vermarktung endgültig abzurechnen. Denkbar wäre auch, die Liegenschaft gezielt zu einem günstigen Preis anzubieten und später erzielte planungsbedingte Wertsteigerungen von Liegenschaften zwischen der Bundesvermögensverwaltung und der Kommune bzw. privaten Investoren generell untereinander aufzuteilen. Dieser Lösungsweg wird von der g.e.b.b. bereits jetzt in Einzelfällen beschritten.

4. Um diese Möglichkeiten voll auszuschöpfen, sollte in vollem Umfang von den Ausnahmemöglichkeiten der Bundeshaushaltsordnung (§ 63 Abs. 3 i. V. m. § 64 Abs. 3) Gebrauch gemacht werden. Der Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages wird gebeten, entsprechende Haushaltsvermerke zu beschließen.

5. Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet ihren Vorsitzenden, diesen Beschluss dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, dem Bundesminister der Finanzen sowie dem Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz zu übermitteln.

Az.: III 155 - 60

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