Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 345/2001 vom 05.06.2001

Wirtschaftsfaktor Volksfest

Volksfeste in Deutschland stellen hinsichtlich der Besucherzahlen das bedeutendste Angebotssegment der Freizeitwirtschaft dar. Sie erzielen Umsätze in Milliardenhöhe und bringen zusätzliche Einkommen und Steuereinnahmen für die veranstaltenden Städte und Regionen. Das sind die zentralen Ergebnisse einer Marktstudie, die der Deutsche Schaustellerbund e. V. (DSB) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kürzlich vorstellten.

Über 170 Millionen Menschen besuchten im Jahr 2000 die Volksfeste in Deutschland. Hinzu kamen noch etwa 50 Millionen Besucher von Weihnachts- und Jahrmärkten. Jeder Besucher bringt nach Aussagen der Studie der Kommune eine zusätzliche Mark an Gewerbesteuer. Der Deutsche Schaustellerbund sieht in der Studie eine datenmäßige Bestätigung der Bedeutung der Volksfeste in Deutschland, wie sie auf politischer Ebene auch in einem aktuellen Beschluss des Deutschen Bundestages zur Sicherung der Volksfeste und des Schaustellergewerbes zum Ausdruck gekommen ist.

Die Marktstudie trägt den Titel "Die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Volksfest im Bereich des mittelständischen Fremdenverkehrsgewerbes in der Bundesrepublik und seine Auswirkungen auf die Leistungssteigerung im mittelständischen Schaustellergewerbe". Basis ist die repräsentative Befragung von 1.204 Volksfestbesuchern in verschiedenen Volksfeststädten, Schaustellern sowie Experten aus Stadtverwaltungen, Verkehrsbetrieben, Hotelgewerbe, Brauereien und anderen Gewerbebereichen.

Die Studie geht zurück auf eine Anfrage des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung. Der Deutsche Schaustellerbund hatte die vom Bundeswirtschaftsministerium finanziell geförderte Studie angeregt und betreut. Erstellt wurde die Studie von der Kölner Freizeit- und Tourismusberatung GmbH. Rückfragen: Christoph Jansen, Deutscher Schaustellerbund e.V., Hochkreuzallee 67, 53175 Bonn, Telefon: (02 28) 9 51 28-16, Telefax: (02 28) 9 51 28-95.

Az.: III 470 - 70

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