Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 622/2008 vom 23.09.2008

Wirtschaftsdaten Abwasser 2007

Die DWA hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund im September 2008 die Wirtschaftsdaten für die Abwasserbeseitigung 2007 veröffentlicht (abrufbar unter: www.dwa.de /Rubrik: Fachthemen/Kommunale Abwasserbeseitigung/Wirtschaft).

Bei den Organisationsformen zeigt sich nach wie vor, dass mit 93 % die öffentlich-rechtlichen Organisationsformen gegenüber den privaten Organisationsformen (bezogen auf die Anzahl der Abwasserbetriebe) bundesweit überwiegen. Nur zu rund 7 % wird die Abwasserbeseitigung durch Betriebsführungs-/Kooperationsgesellschaften (AG/GmbH ) oder sonstige privatrechtliche Gesellschaften bzw. durch Eigengesellschaften (AG/GmbH) durchgeführt.

Zu 93 % wird die Abwasserbeseitigung in öffentlich-rechtlichen Organisationsformen durchgeführt. Hintergrund hierfür ist, dass die hoheitliche Abwasserbeseitigung nicht der Steuerpflicht (u.a. der Umsatzsteuerpflicht) unterliegt. Wird demnach die Abwasserbeseitigung in einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform durchgeführt, so muss auf die Gesamtleistung der Abwasserbeseitigung durch die Bürgerinnen und Bürger vor allem keine Umsatzsteuer (19 %) zusätzlich entrichtet werden.

Bei den öffentlich-rechtlichen Organisationsformen (93 %) machen bundesweit

- die eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen 42 %,
- die Regiebetriebe 33 %,
- Zweck- bzw. Wasserverbände 12 % und
- die Anstalten des öffentlichen Rechts 6 %

aus.

Bei den Kosten der Abwasserbeseitigung zeigt sich nach wie vor, dass mit 49 % die Refinanzierung der gebauten öffentlichen Abwasser-Kanäle (u.a. Schmutzwasserkanäle, Regenwasserkanäle, Mischwasserkanäle) und sonstige abwassertechnische Anlagen (wie z.B. Kläranlagen) über kalkulatorische Abschreibungen und Verzinsungen den Haupt-Kostenblock bei der Abwassergebühr ausmachen. Energie- und Materialkosten liegen bei 9 %, die Abwasserabgabe bei 2 %, die Abfallentsorgungskosten u. a. für Klärschlamm bei ca. 4 % der Gesamtkosten. Ebenso betragen die Verwaltungskosten ca. 4 %. Die Personalkosten machen ein Kostenanteil bis zu 17 % der Gesamtkosten aus. Damit zeigt sich abermals, dass der Bereich der Abwasserbeseitigung durch einen hohen Anteil von Fixkosten (abwassermengenunabhängigen Vorhaltekosten) gekennzeichnet ist, der über 70 % der Gesamtkosten ausmacht.

Unabhängig davon hat sich gezeigt, dass die Abwassergebühr in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben ist. Jeder Einwohner zahlt bundesweit gesehen durchschnittlich 30 Cent pro Tag für die Abwasserbeseitigung.

Az.: II/2 24-30/24-21

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