Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 513/1998 vom 20.09.1998

Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

Das im Auftrag des Nordrhein-Westfälischen Handwerkstags, des Fachverbandes Sanitär-Heizung-Klima NRW sowie des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks erstellte Rechtsgutachten "Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden zur Erledigung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze" von Prof. Dr. Peter Badura, München, kommt zu dem Ergebnis, daß "die Gemeinde nicht allein nach kommunalpolitischer Zweckmäßigkeit eine wirtschaftliche Betätigung ergreifen kann, nur weil sie sich daraus einen Vorteil für ihre Verwaltungstätigkeit verspricht oder weil sie darin ein nützliches Angebot für ihre Einwohner sieht. Eine reine Unternehmenstätigkeit oder erwerbswirtschaftliche Wettbewerbsteilnahme ohne einen besonderen, dadurch unmittelbar erreichbaren öffentlichen Zweck, dessen Verfolgung im Gemeindeinteresse notwendig ist, ist der Gemeinde verwehrt." Da der NWStGB mit diesem Ergebnis übereinstimmt, ist die im Zusammenhang mit der Vorstellung des Gutachtens aufgestellte Behauptung des NW Handwerkstages, die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen dehnten ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf Kosten des örtlichen Handwerks aus, auf Unverständnis gestoßen. Von "exoktischen Ausreißern" in einigen Großstädten abgesehen, achten die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sehr wohl darauf, ob ihre wirtschaftliche Betätigung dem Gemeindewirtschaftsrecht entspricht. Städte und Gemeinden konzentrieren sich auf solche Bereiche, die durch den öffentlichen Auftrag gedeckt sind – vorwiegend die Daseinsvorsorge. Nur so kann eine Frontstellung zwischen kommunalen und privaten Unternehmen vermieden werden. Richtschnur muß die bestmögliche und kostengünstigste Erledigung der öffentlichen Aufgaben sein.

Aus diesem Grund hat sich der NWStGB in aller Entschiedenheit gegen die Vorwürfe verwahrt, die Städte und Gemeinden entfesselten einen Wirtschaftskrieg gegen das örtliche Handwerk. Dies würde den ureigensten Interessen der Kommunen zuwiderlaufen, denn nur ein florierender Mittelstand garantiert stabile Steuereinnahmen. Auch die These, die Kommunen vernichteten durch wirtschaftliches Gebahren tausende von Arbeitsplätzen, ist völlig aus der Luft gegriffen. Oft sind es gerade die Städte und Gemeinden, die sich aktiv um die Sicherung vorhandener und Ansiedlung neuer Arbeitsplätze bemühen. Der NWStGB und seine 358 Mitgliedsstädte und –gemeinden stehen in ständigem Kontakt zum Handwerk und seinen örtlichen Organisationen, um Kontroversen in Sachen wirtschaftliche Betätigung einvernehmlich zu lösen.

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