Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 232/2008 vom 25.02.2008

Wirkungen von Ein-Euro-Jobs

Die sogenannten Ein-Euro-Jobs haben sich nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit seit ihrer Einführung im Jahr 2005 zur quantitativ bedeutendsten Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II entwickelt. Im ersten Jahr nach Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es bereits mehr als 600.000 Eintritte in Ein-Euro-Jobs und jeweils mehr als 750.000 in den Jahren 2006 und 2007. Ziel der Ein-Euro-Jobs ist es, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmer zu erhöhen. Die Maßnahme kann aber auch zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft eingesetzt werden.

Positiv auf die Eingliederungswahrscheinlichkeit wirkt sich die Teilnahme nach den Feststellungen des IAB insbesondere bei Frauen in den westdeutschen Bundesländern, Teilnehmern im Alter von über 24 Jahren und Personen aus, die lange keine reguläre Beschäftigung ausgeübt haben. Bei unter 25-jährigen hingegen hat die Teilnahme keinen Eingliederungseffekt. Das IAB weist auf einen weiteren Wirkungsmechanismus hin: Einige erwerbsfähige Hilfebedürftige möchten die Teilnahme vermeiden, z.B. weil sie gute Chancen auf ein besseres Einkommen durch eine Aufnahme einer Tätigkeit am ersten Arbeitsmarkt haben.

Der IAB-Kurzbericht 2/2008 „Für ein paar Euro mehr“ kann unter www.iab.de abgerufen werden.

Az.: III 842

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