Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 471/2008 vom 10.07.2008

Wirkungen von Ein-Euro-Jobs

Nach dem In-Kraft-Treten des zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) im Jahr 2005 gab es bereits im ersten Jahr mehr als 600.000 Eintritte in Ein-Euro-Jobs und jeweils mehr als 750.000 in den Jahren 2006 und 2007. Kein Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik im SGB II kommt damit häufiger zum Einsatz als die Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante (Zusatzjobs).

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen einer Studie zu den Eingliederungswirkungen von Ein-Euro-Jobs aufgezeigt, dass sie nur einigen Gruppen von Teilnehmern helfen, ihre Beschäftigungsaussichten zu verbessern. Hierzu gehören insbesondere westdeutsche Frauen und Personen, die lange nicht beschäftigt waren.

Offenbar erhöht die Teilnahme an einem Ein-Euro-Job bereits innerhalb der ersten 20 Monate nach Maßnahmebeginn für einige Teilnehmergruppen ihre Eingliederungschancen und damit auch ihre Beschäftigungsfähigkeit. Eine erfolgreiche Beseitigung der Hilfebedürftigkeit wird allerdings innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt in einen Zusatzjob nicht erreicht.

Für die Befürchtung, dass Personen durch Ein-Euro-Jobs von der Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit abgehalten werden, liefern die Ergebnisse des IAB keine klaren Indizien. Die negativen Teilnahmewirkungen auf die Beschäftigungsquote von Personen, die noch im Jahr vor der Maßnahmeteilnahme ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, könnten allerdings darauf hinweisen.

Das IAB konnte nicht feststellen, dass Zusatzjobs die Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt fördern. Eine Ursache hierfür könnte die intensive Förderung dieser Personengruppe sein.

Az.: III 841

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