Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 553/2020 vom 31.08.2020

Windkraft an Land: Übersicht zum Umsetzungstand

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat eine aktualisierte Übersicht zum Umsetzungsstand des „Aktionsprogramms zur Stärkung der Windenergie an Land“ veröffentlicht. Laut Ministerium sind von den dort genannten 18 Maßnahmen 12 Maßnahmen umgesetzt worden beziehungsweise befinden sich in der Durchführung. Sechs Maßnahmen sind bereits vollständig realisiert, drei Maßnahmen sind weit fortgeschritten. Weitere drei Maßnahmen sollen mit der EEG-Novelle umgesetzt werden. Aus Sicht des StGB dürfte die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie an Land insbesondere davon abhängen sein, ob tatsächlich alle Maßnahmen zeitnah betrieben werden. Neben der Ausgestaltung der Länderöffnungsklausel zu den Abstandsflächen ist insbesondere relevant sein, ob die Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen am Betrieb der Windenergie an Land zeitnah auf den Weg gebracht wird. Andernfalls dürfte die Akzeptanz für den Windkraftausbau kaum zunehmen.

Laut BMWi sind folgende sechs Maßnahmen vollständig erledigt:

  • Die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen sind mit der Länderöffnungsklausel im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht.
  • Die Verwaltungsvorschrift für bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten.
  • Eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen wurde am 17. Juni 2020 getroffen.
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurden beschleunigt.
  • Das Konzept des Artenschutzportals wurde im Kabinett beschlossen, das Portal wird schrittweise ab 2021 eingeführt.
  • Das Bundesnaturschutzgesetz wurde weiterentwickelt, um im Bereich Offshore-Windenergie Ausnahmen von Ausgleichspflichten zu regeln.

Bei weiteren drei Maßnahmen ist die Umsetzung weit vorangeschritten:

  • Im Investitionsbeschleunigungsgesetz werden die gerichtlichen Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt.
  • Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll auch die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einschränken.
  • Die Digitalisierungsstrategie wird konsequent umgesetzt und fortentwickelt, sowohl im Rechtsrahmen als auch bei technischen Standards.

Drei weitere Maßnahmen werden mit der EEG-Novelle realisiert:

  • Kommunen und Bürger sollen stärker finanziell beteiligt werden.
  • Der Zubau von Erneuerbaren-Anlagen soll regional gesteuert werden, um Netzengpässe zu vermeiden.
  • Durch die aufeinander abgestimmte Novelle des EEG und des Bundesbedarfsplangesetzes sollen der Netzausbau und der Erneuerbaren-Ausbau synchronisiert werden.

Anmerkung

6 von 18 Punkten sind laut BMWi vollständig für einen schnelleren Ausbau der Windenergie abgearbeitet. Ob diese Maßnahmen jedoch bereits zu einem schnellen Ausbau beitragen, ist mehr als fraglich. Im Ergebnis dürfte sich eine relevante Beschleunigung lediglich aus der Summe der Maßnahmen ergeben. Während bspw. die Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen und die Beschleunigung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für mehr Tempo beim Ausbau sorgen dürften, ist davon auszugehen, dass die Länderöffnungsklausel für die Abstandsflächen noch zu einigen Diskussionen in den Ländern führen und so die zeitliche Umsetzung noch etwas auf sich warten lassen wird.

Neben der Frage der angemessenen Mindestabstände dürfte insbesondere die Art der jeweiligen Wohnbebauung bei den Ländern kritisch betrachtet werden. Sofern das vom Bundeskabinett verabschiedete Investitionsbeschleunigungsgesetz in der jetzigen Form das Gesetzgebungsverfahren unverändert durchlaufen sollte, wäre eine – auch vom StGB bereits seit längerer Zeit geforderte – Maßnahme auf den Weg gebracht worden. Die wichtigste Maßnahme ist jedoch die geplante Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen am Betrieb der Windenergie an Land. Eine entsprechende Partizipation dürfte zu einem Anstieg der Akzeptanz in den Kommunen führen. Gleichzeitig sollte die EEG-Novelle als Chance genutzt werden, Alt-Anlagen, die am Ende der EEG-Förderung stehen, in Bürgerwindparks etc. zu überführen. Auch hierin besteht großes Potenzial für eine weitere Akzeptanzsteigerung. Laut Medienberichten berät das Bundeskabinett die EEG-Novelle am 23.09.2020.

Die Übersicht zum Umsetzungstand des „Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land“ finden sich unter www.bmwi.de.

Az.: 28.6.9-002/005 we

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