Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 92/2015 vom 03.12.2014

Windenergieanlagen auf kommunalem Boden

Für die Kommunen und ihre Bürgerschaft ist für die Planung und den Ausbau der Windenergie neben der dezentralen Versorgung „vor Ort“ sowie dem Ressourcen- und Klimaschutz auch die Generierung von Wertschöpfungspotenzialen wesentlich. Dies gilt vor allem, wenn die Kommunen Eigentümer der Grundstücksflächen sind, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen. Mit dieser Thematik befasst sich die DStGB-Dokumentation „Windenergieanlagen auf kommunalem Boden — zwischen Ausschreibung und Vergaberechtsfreiheit“.

Für die Ansiedlung von Windenergieanlagen sind neben der Bürgerschaft und den privaten Grundstückseigentümer auch die Investoren entscheidende Partner der Kommunen. Die Auswahl geeigneter Investoren, die strategisch in die kommunalen Ziele bei der Nutzung der Windenergie eingebunden werden und mit denen die Städte und Gemeinden die Flächen entwickeln, ist daher eine Grundvoraussetzung.

Das wettbewerbliche Verfahren zur Auswahl der Investoren, das in einem Vertragsschluss endet, muss von Beginn an strukturiert werden. Die Städte und Gemeinden müssen dabei die richtigen Weichenstellungen vornehmen, damit auch der geeignetste und wirtschaftlichste Investor die Windenergieanlagen errichtet und betreiben kann. Dieser Auswahlprozess der Kommunen kann — je nach den rechtlichen Voraussetzungen — entweder in einem strukturierten Auswahlverfahren ohne Anwendung des Vergaberechts erfolgen oder es muss ein Vergabeverfahren durchgeführt werden.

Die gemeinsame Dokumentation des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz und der KDU-Rechtsanwälte in Koblenz zeigt insbesondere die verschiedenen Verfahren und Realisierungsmodelle bei der Auswahl von Investoren zur Ansiedlung und zum Betrieb von Windenergieanlagen auf. Die unterschiedlichen Fallgestaltungen in den Städten und Gemeinden sowie das vergaberechtliche Auswahlverfahren und das freiwillige Interessenbekundungsverfahren werden ausführlich erläutert.

Eine Begleitung zum Thema Windenergieanlagen auf kommunalem Boden wird auch durch unser Dienstleistungsunternehmen, die KommunalAgentur NRW, angeboten. In Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz wurde ein konkretes Angebot zur Realisierung der Windenergiepotenziale vor Ort unter Berücksichtigung der kommunenspezifischen Ziele erarbeitet. Dabei wird stets angestrebt, dass die Kommunen bestmöglich an der Wertschöpfungskette teilhaben.

Die KommunalAgentur NRW bietet in diesem Zusammenhang die Begleitung von Interessenbekundungsverfahren oder öffentlichen Ausschreibungen an, berät bei der Prozess- und Strategiewahl, prüft Pacht- und Kaufangebote und berät bei Finanzierungsfragen. Die Ausgestaltung von Gestattungs- oder städtebaulichen Verträgen rundet das Angebot für Städte und Gemeinden ab. Als direkter Ansprechpartner steht Herr Dr. Ralf Togler unter der E-Mail-Adresse togler@KommunalAgenturNRW.de zur Verfügung. Die DStGB-Dokumentation kann zum Preis von 9,20 Euro beim Verlag Winkler&Stenzel unter der E-Mail-Adresse info@winkler-stenzel.de oder tel. unter 05139-8999-0 bestellt werden.

Az.: II gr-ko

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