Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 851/1999 vom 05.12.1999

Wiederverwertung von benutzten Einwegwindeln

Die Geschäftsstelle hatte zuletzt in den Mitteilungen des NWStGB 1999 Nr. 579 (S. 283f.) über den Sachstand zur Wiederverwertung von benutzten Einwegwindeln berichtet. Zwischenzeitlich hat ein Gespräch mit der Firma Knowaste Recycling GmbH (Stadttor 1, 16. Etage, Düsseldorf) stattgefunden. Die Firma Knowaste bietet die Verwertung von benutzten Einwegwindeln in einer Wiederverwertungsanlage in Arnheim (Niederlande) an. Die Geschäftsstelle hat das Gespräch mit der Firma Knowaste zum Anlaß genommen, das Umweltbundesamt mit Schreiben vom 20.10.1999 erneut anzuschreiben und um fachliche Stellungnahme zu bitten. Gleichzeitig wurde dem Umweltbundesamt das Informationsmaterial übermittelt, welches durch die Firma Knowaste dem NWStGB übergeben worden ist. Dabei handelt es sich um folgendes Informationsmaterial:

  1. Das Recyclingverfahren von Knowaste für Wegwerf-Inkontinenzprodukte
  2. Das Recylingverfahren von Knowaste (Buisness Highlights)
  3. Umweltgewinn durch Recycling von Rohstoffen aus Inkontinenz- und Windelabfällen
  4. (November 1997 – Ingenieur- und Architektenbüro Haskoning/Nijmegen)

  5. Environmental and technical-economic assessment of diaper/inco waste treatment

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options in the netherlands (Final report - june 1996 – Ingenieur- und Architektenbüro Haskoning/Nijmegen).

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Das Umweltbundesamt hat mit Schreiben vom 1.11.1999 (Az.: 3.3 – 30 330/83) mitgeteilt, es werde sich bemühen, die Anfrage des NWStGB kurzfristig zu erledigen.

Auch die Firma Knowaste hat mit Schreiben vom 19.10.1999 mitgeteilt, daß sie auf Anregung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes eine nochmalige Prüfung beim Umweltbundesamt in Berlin veranlaßt habe. Die Firma Knowaste hat darüber hinaus mitgeteilt, daß sich ihr Verwertungsangebot ausschließlich an Institutionen wie Altenheime und nicht an Krankenhäuser richtet, so daß ein zusätzliches Gefährdungspotential gemäß § 5 Abs. 3 KrW-/AbfG im vorweg ausgeschlossen werde. Der holländische Gesetzgebung regele zusätzlich, daß der recycelte Zellstoff ausschließlich in Produkten weiterverarbeitet wird, die nicht im Zusammenhang mit Verpackungsmaterialien von Lebensmitteln stünden. Der Inkontinenzabfall bestehe aus ca. 53 % Wasser, 30 % Holzfasern, 11 % Kunststoff, 2 % SAP sowie 4 % Fäkalien und anderem Material. Ungefähr 80 % der Fasern und der gesamte Kunststoff würden wiederverwertet. Das Wasser gehe zu einer Wasseraufbereitungsanlage vor Ort. Es werde geschätzt, daß bezogen auf den Input, ca. 6 % Holzfasern und 2 % SAP nicht wiedergewonnen werden. Auf Trockenbasis würden ca. 75 % des Inputs-Stroms wiedergewonnen. Der Zellstoff gehe in die Papierindustrie über und finde seine Erstproduktion in der Kartonherstellung. Es würden keine Verpackungsprodukte für Lebensmittel hergestellt. Die Kunststoffe würden agglommeriert und für die Produktion in Anwendungsbereiche für plastisches Holz verkauft. Beim SAP würden derzeit Forschungsarbeiten laufen.

Die Geschäftsstelle geht davon aus, daß nunmehr in absehbarer Zeit eine fachliche Stellungnahme durch das Umweltbundesamt vorliegen wird.

Az.: II /2 31-02-7

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