Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 666/2021 vom 17.11.2021

Wiederaufbau in Unwetterkommunen und Projektsteuerung

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) hat mitgeteilt, dass die „Projektsteuerung und Koordinierung der Umsetzung des Wiederaufbauplans sowie die Planung, Projektsteuerung und Koordinierung der Einzelmaßnahmen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nebst Erfassung und Dokumentation“ auf der Grundlage der Nummer 6.4.2 der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ des MHKBG NRW vom 10.09.2021 gefördert werden kann.

Die Förderrichtlinie des MHKBG (Runderlass) vom 10.09.2021 setzt das Bundes- Aufbauhilfegesetz 2021 (BGBl. I 2021, S. 4147 ff. – in Kraft getreten am 15.09.2021)

und die Verwaltungsvereinbarung zur Aufbauhilfe 2021 zwischen dem Bund (BRD) und den Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen in Nordrhein-Westfalen um. Die Förderrichtlinie hat folgenden Inhalt:

  • Ziffer 1: Förderzweck und Rechtsgrundlagen
  • Ziffer 2: Allgemeine Gegenstände der Förderung und berücksichtigungsfähige Schäden
  • Ziffer 3: Aufbauhilfe für Unternehmen
  • Ziffer 4: Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft
  • Ziffer 5: Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft sowie ähnliche Betriebe, für Fischerei und Aquakultur
  • Ziffer 6: Aufbauhilfen für die Infrastruktur der Kommunen (bis zu 100% der förderfähigen Kosten)
  • Ziffer 7. Allgemeine Förderbestimmungen

Gemäß Ziffer 8 ist die Förderrichtlinie am 17. September 2021 in Kraft getreten.

In Ziffer 6.5.3der Förderrichtlinie sind sog. Wiederaufbaupläne für die kommunale, öffentliche Infrastruktur vorgesehen. Zuständige Bewilligungsbehörde ist gemäß Ziffer 6.5.4 die jeweils zuständige Bezirksregierung. Für das Land Nordrhein-Westfalen stehen auf der Grundlage der Förderrichtlinie nach derzeitigem Stand 12, 4 Milliarden Euro zur Verfügung. Hierzu hat das MHKB NRW bereits einen sog. Wiederaufbaustab als zentralen Koordinierungsstab eingerichtet.

Das MHKBG NRW erarbeitet aktuell sog. Rahmenverträge, auf welche zurückgegriffen werden kann. Derzeit hat NRW.URBAN als zentrale Beschaffungsstelle dazu ein Leistungsverzeichnis erstellt. Ziel ist es, im Wege einer europaweiten Ausschreibung Rahmenverträge abzuschließen, damit Städte und Gemeinden, die von der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli 2021 betroffen waren, ohne weitere vergaberechtliche Verfahren direkt auf einen Rahmenvertragspartner zugehen und die Leistung beauftragen können. Das europaweite Ausschreibungsverfahren soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme des Rahmenvertrages besteht nicht. Sobald ein Zugriff auf die Rahmenverträge möglich ist, wird das MHKBG NRW darüber informieren. Weitere Informationen können abgerufen werden unter www.baulandleben.nrw/unterstuetzungsangebote/rahmenvertragsinitiative

Az.: 24.0.16 qu

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