Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 688/2007 vom 18.10.2007

Widerspruchsverfahren nach § 20 SGB II

Die Bundesagentur für Arbeit hat jüngst darüber informiert, dass vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) anhängig ist. Weiterhin soll mit der Verfassungsbeschwerde die grundsätzliche Vereinbarkeit einer pauschalierten Leistung zur Sicherung des Existenzminimums mit dem Grundgesetz geklärt werden. Im Hinblick auf diese Verfassungsbeschwerde ist mit weiteren Widerspruchsverfahren zu rechnen.

Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass ausschließlich auf diese Fragen gerichtete Widersprüche im Einvernehmen mit dem Widerspruchsführer bis zum Abschluss des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ruhend gestellt werden können. An die Betroffenen ist eine entsprechende Zwischennachricht zu erteilen. Die Fälle sind in einfacher Form gesondert zu dokumentieren. Bereits anhängige Widersprüche, die sich ausschließlich auf die Rechtmäßigkeit der Höhe der pauschalierten Regelleistungen beziehen, können ebenfalls im Einvernehmen mit dem Widerspruchsführer bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ruhend gestellt und im Verfahren als solche gekennzeichnet werden.

Az.: III 810-2

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