Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 452/1996 vom 20.09.1996

Wettbewerb:Vorbildliche Integration von Aussiedlern

Die Integration von Spätaussiedlern ist eine nationale Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, die nicht nur die Mitwirkung aller staatlichen und kommunalen Bereiche erfordert, sondern auch von den gesellschaftlichen Kräften und nicht zuletzt von Einzelpersonen Engagement verlangt. Dies soll durch den Bundeswettbewerb "Vorbildliche Integration von Aussiedlern in der Bundesrepublik Deutschland" herausgestellt werden. Der Wettbewerb will Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler herausstellen, die Beispiele geben zu einer erfolgreichen Einbindung in die örtliche Gemeinschaft, zu wechselseitiger Akzeptanz, zu menschlicher Integration, gerade auch auf individueller Ebene, Die Wettbewerbsbereiche umfassen Maßnahmen bei

- der Einbindung in das soziale Umfeld (Wohnen, Leben, Arbeiten) und

- der Förderung von Einbringung, Bewahrung und Pflege des Kulturgutes und des Heimatgedankens.

Teilnahmeberechtigt sind die kommunalen Gebietskörperschaften sowie Organisationen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen und Personengruppen. Die Teilnehmer am Bundeswettbewerb erhalten Urkunden. Besonders herausragende Wettbewerbsbeiträge werden mit Gold-, Silber- und Bronzeplaketten ausgezeichnet. Die Preisverleihung findet in einem feierlichen Rahmen Ende 1997 in Köln statt. Vorschlagsberechtigte müssen die Unterlagen bis zum 15.01.1997 an die geschäftsführende Organisation, dem Deutschen Roten Kreuz, Generalsekretariat, Ref. 24, Postfach 14 60, 53004 Bonn, zuleiten. Die Unterlagen des Bundeswettbewerbs, der im übrigen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Prof. Rita Süssmuth, steht und dessen Auslöser sowohl das Bundesministerium des Innern wie auch die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene sind, werden den Städten und Gemeinden Ende des Monats zugeleitet werden. Weitere Anmeldeformulare sind beim Deutschen Roten Kreuz unter der angegebenen Adresse erhältlich.

Az.: N I 850-1

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