Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 28/2000 vom 05.01.2000

Wettbewerb für kostengünstige Verkehrsplanung

Bis zu acht Städte bundesweit können Pilotstädte für die Anwendung eines neuen Planungsinstrumentes zur kostenminimierenden Verkehrsplanung werden. Das Umweltbundesamt und der Deutsche Städte- und Gemeindebund veranstalten im Februar 2000 gemeinsam einen Wettbewerb, dessen Gewinner ein innovatives Planungsinstrument anwenden können. Das Planungsinstrument wurde in einem Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes entwickelt. Seine Anwendung im Jahre 2000 ist ebenfalls ein vom UBA in Auftrag gegebenes Forschungsprojekt.

Im Jahr 1999 wurde ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes abgeschlossen, dessen Ziel es war, ein an den volkswirtschaftlichen Kosten orientiertes Planungsinstrument für den Bereich des Verkehrs zu schaffen. Auf der Suche nach Möglichkeiten, eine sparsame Haushaltsführung und eine Umweltschonende Verkehrspolitik unter einen Hut zu bringen, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes ein Verfahren entwickelt, welches die Verkehrsausgaben und Verkehrseinnahmen einer Stadt im Jahresüberblick zeigt. Darin eingeschlossen sind neben den Investitions- und Betriebskosten auch Folgekosten wie Lärm- oder andere Umweltkosten.

Auf der Basis derartiger Informationen kann die Verkehrsplanung oder auch einzelne Maßnahmen an der volkswirtschaftlich besten Variante ausgerichtet werden. Es könnte sich lohnen nachzurechnen, ob es für die Stadt günstiger ist, statt Fördermittel für den Straßenbau zu erlangen, andere Verkehrsträger zu fördern. Oder ob es wirklich lohnt, den ÖPNV zu fördern statt die Straße optimal zu nutzen. Das Verfahren orientiert sich am sogenannten Least Cost Planning, das im Bereich der Energiewirtschaft in den USA durch volkswirtschaftliche Optimierung der Energieversorgung, -verteilung und -nutzung Kosten für Unternehmen und private Haushalte reduziert hat.

Der Start des Wettbewerbs wird der 1. Februar 2000 sein. Die Bewerbungsfrist läuft für die Städte und Gemeinden bis zum 15. März 2000. Der Wettbewerbsaufruf erfolgt in "Stadt und Gemeinde" sowie auf der Internetseite des DStGB.

Az.: III 640-23

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