Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 396/2013 vom 06.05.2013

Wettbewerb für ein Bild zur Einführung der Rauchwarnmelderpflicht

Mit der vom Landtag Nordrhein-Westfalen beschlossenen Einführung einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht, werden Rauchwarnmelder künftig noch mehr Menschen schützen und in naher Zukunft sogar zum Standard einer jeden Wohnung in NRW gehören. Mit dem Kreativwettbewerb suchen wir ein Bild, welches in besonderer Weise die Bedeutung von Rauchwarnmeldern als Lebensretter symbolisiert und zugleich zur Erhöhung der Akzeptanz einer gesetzlichen Rauchwarnmelderpflicht bei den Bürgerinnen und Bürgern in NRW beitragen kann. Das Gewinner-Motiv wird den Verbänden, Vereinen und Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen für ihre Projekte und Maßnahmen zur Bewerbung von Rauchwarnmeldern als Lebensretter kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Bild kann Zeichencharakter haben, eine Bild- oder Comicdarstellung oder ein Foto sein. Teilnehmen kann jeder, der sich in kreativer Art und Weise beteiligen möchte: ob Profi oder Laie, Gruppen oder Einzelpersonen - unabhängig von ihrem Alter. Gefragt ist, was kreativ ist!Einsendeschluss für den Kreativwettbewerb ist der 26. Mai 2013. Ideen können per Email an rauchmelder@mbwsv.nrw.de oder postalische an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingesendet werden.Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt ein Kreativwettbewerb zur Erarbeitung eines Bildes zur gesetzlichen Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht aus. Durch die Einführung eines Bildes für die Einführung der Rauchwarnmelderpflicht soll

  • die Bekanntheit und Akzeptanz der Rauchwarnmelderpflicht erhöht werden sowie
  • ein Symbol / Markenzeichen für die Erhöhung der Sicherheit in Räumen durch Rauchwarnmelder geschaffen werden.

Das Bild soll genutzt werden

  • durch das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen;
  • durch Feuerwehren, Verbände, Vereine und Organisationen in NRW für verschiedene Projekte und Maßnahmen.

Zu erstellen ist ein Bild mit folgenden inhaltlichen Anforderungen:

  • Das Bild soll eine Positiv-Aussage beinhalten;
  • das Bild soll einen eindeutigen Bezug zum Land NRW erkennen lassen;
  • das Bild soll prägnant in Form und Farbe sein, so dass es die Aufmerksamkeit auf sich zieht;
  • das Bild soll originell, ansprechend, nicht belehrend und nicht erklärungsbedürftig, dazu innovativ gestaltet sein.

Gestalterische und technische Anforderungen:

  • das Bild sollte für groß- und kleinformatige Drucksachen (Flyer und Broschüren), für die Darstellung im Internet geeignet sein;
  • das Bild kann Zeichencharakter haben, eine Bild- oder Comicdarstellung, ein Piktogramm oder ein Foto sein.

Teilnahmebedingungen:

  • Jeder der sich in kreativer Art und Weise an diesem Wettbewerb beteiligen möchte ist herzlich eingeladen. Es können sich Fachleute und Laien, Institutionen, Gruppen und Einzelpersonen unabhängig von ihrem Alter beteiligen.
  • Mit der Einreichung erklären sich die Teilnehmer des Wettbewerbs bereit, im Falle einer Prämierung ihres Vorschlages die unbeschränkten Urheberrechte sowie Werknutzung- und Bearbeitungsrechte an das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang abzutreten.

Der 1. Preis ist mit einem Preisgeld von 500.- Euro dotiert. Einsendungen sind in einem verschlossenen Umschlag oder per Email bis zum 26. Mai 2013 einzureichen beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat Öffentlichkeitsarbeit, Jürgensplatz 1, 40219 Düsseldorf, per Email an: rauchmelder@mbwsv.nrw.de .

Die Einreichungsunterlagen müssen die persönlichen Daten (Vor- und Zunahme, Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse) enthalten. Für eine gute Vergleichbarkeit der Einsendungen soll das Bild mit einer Größe von 210 mm × 297 mm (DIN A4) eingereicht werden bzw. als Grafikdatei in dem Format JPG oder PDF. Die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Nähere Einzelheiten zu dem Wettbewerb sind dem Internetlink http://www.mbwsv.nrw.de/service/Rauchwarnmelder/Kreativwettbewerb/index.php  zu entnehmen. 

Az.: II/1 660-00

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