Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 122/2001 vom 20.02.2001

Wettbewerb Die sportgerechte Stadt

Mit dieser Initiative will der Landessportbund mit seinen Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen und den Städten und Gemeinden in einen gemeinsamen Prozeß einer nachhaltigen Sport- und Stadtentwicklung eintreten. Der periodisch für jedes vierte Jahr vorgesehene Wettbewerb soll dazu beitragen, die Pflege und Förderung des Sports in eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung einzubeziehen.

Anlaß für den Landessportbund zur Durchführung des Wettbewerbs ist die große Herausforderung an die Städte und Gemeinden und an alle darin wohnenden Bürgerinnen und Bürger in "ihrer" Stadt die Voraussetzungen für ein bürgernahes Sportangebot zu sichern und auszubauen.

Der Wettbewerb "Die sportgerechte Stadt" eröffnet die Gelegenheit, sich in der Kommune über eine nachhaltige Sport- und Stadtentwicklung konstruktiv zu verständigen und Visionen über den künftigen Weg zu entwerfen. Er schafft einen besonderen Anlaß, gemeinsam mit den örtlichen Sportorganisationen die derzeitige Situation zu bilanzieren. Der Wettbewerb gibt Kommunen die Möglichkeit, ihre Leistungen in der Sportförderung und auf dem Gebiet einer nachhaltigen Sport- und Stadtentwicklung darzustellen. Er ermöglicht einen landesweiten Vergleich und gezielten Informationsaustausch, indem die Wettbewerbsbeiträge und damit die Ideen und Anregungen aus anderen Städten und Gemeinden aufgegriffen und publiziert werden.

Eine Auftaktveranstaltung zum Wettbewerb fand am 08. November 2000 in Essen statt. Nach den ursprünglichen Wettbewerbsbedingungen waren die Bewerbungen für die erste Runde bis Ende Januar 2001 einzureichen. Aufgrund der Resonanz und entsprechender Rückfragen zu dem Wettbewerb hat die Expertenjury auf ihrer ersten Sitzung am 17. Januar 2001 beschlossen, die Bewerbungsfrist für den Wettbewerb um 3 Monate zu verlängern. Der neue Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen der ersten Runde ist jetzt der 30. April 2001. Der Abgabetermin für die zweite Runde des Wettbewerbs verschiebt sich entsprechend auf den 31. August 2001.

Diese Terminverschiebung eröffnet den Kommunen, die bis jetzt eine Teilnahme nicht vorgesehen haben, die Möglichkeit, sich noch an dem Wettbewerb zu beteiligen. Die Kommunen, die ihre Bewerbungsunterlagen bereits an den Landessportbund gesandt haben, haben die Gelegenheit, noch weiteres Material bis zum Ablauf des neuen Termins nachzureichen.

Die Wettbewerbsbedingungen können angefordert werden bei dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen, Detlef Gerber, E-mail: detlef.gerber@lsb-nrw.de, Wettbewerb "Die sportgerechte Stadt", Postfach 101506, 47015 Duisburg, Tel.: 0203/7381-920.

Az.: IV/2-390-10

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