Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 649/2005 vom 01.08.2005

Wettbewerb "Deutscher Förderpreis Jugend in Arbeit"

Bundeswirtschafts- und -arbeitsminister Wolfgang Clement und der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-J. Weise, haben am 22.07.2005 in Berlin den Wettbewerb „Deutscher Förderpreis Jugend in Arbeit“ ins Leben gerufen. Der bundesweite Wettbewerb will Aktivitäten gegen Jugendarbeitslosigkeit mobilisieren und gute Beispiele bekannt machen, die der Stabilisierung und beruflichen Integration junger Arbeitsloser unter 25 Jahren dienen.

Die besten Projekte und Konzepte für jugendliche Bezieher von Arbeitslosengeld II werden mit einem Preis ausgezeichnet. Dafür stehen zweckgebundene Fördergelder in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro bereit. Der Wettbewerb wird von den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene unterstützt.

Der Wettbewerb richtet sich an alle, die sich für die Stabilisierung junger Menschen unter 25 Jahren und für ihre Integration in Ausbildung oder Arbeit einsetzen. Das Engagement und die Kreativität der Initiatoren soll gefördert und unterstützt werden. Die Wettbewerbsteilnehmer können laufende, aber auch bereits abgeschlossene Projekte sowie noch nicht realisierte Konzepte einreichen. Diese sollen dazu beitragen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen erfolgreichen Start ins Berufsleben zu ermöglichen. Die Bewerber ordnen sich selbst einer der folgenden Kategorien zu:

- Freie Träger: Träger der freien Wohlfahrtspflege, Organisationen der Tarifpartner und der Kirche, nicht im Verband organisierter Träger.
- Unternehmen, die Aktivitäten zur Integration von jungen Menschen vorweisen.
- Initiativen und Netzwerke: Selbsthilfegruppen, Freiwillige und/oder ehrenamtliche Initiativen, regionale Entwicklungspartnerschaften, Netzwerke mit mindestens einem Partner aus einem nicht unternehmerischen Bereich.
- Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II, zugelassene Kommunen sowie Agenturen für Arbeit.

Der Wettbewerb ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe des Wettbewerbs zeichnen Länderjurys bis Ende 2005 bis zu 16 regionale Sieger in den einzelnen Kategorien aus. Die Sieger der Landeswettbewerbe qualifizieren sich damit für den Bundeswettbewerb. Für diese zweite Stufe des Wettbewerbs ist die Auszeichnung der Sieger durch eine Bundesjury im Frühjahr 2006 vorgesehen. Sowohl Landesjurys wie Bundesjury stellen einen repräsentativen gesellschaftlichen Querschnitt der verantwortlich Handelnden des jeweiligen Bundeslandes bzw. der Bundesrepublik dar. Zu ihnen gehören Vertreter aus Politik, Unternehmen, Gewerkschaften, Kommunen, Forschung, Gesellschaft- und Wohlfahrtsverbänden. Der DStGB ist in der Bundesjury durch seinen zuständigen Beigeordneten vertreten.

Die Preisträger auf Landesebene erfahren im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung eine besondere Anerkennung und Würdigung. Zusätzlich erhalten sie für die Umsetzung ihres Konzeptes bzw. den Ausbau ihres Projektes Fördergelder bis zu 50.000 Euro. Die Sieger auf Bundesebene erhalten neben der öffentlichen Ehrung eine Projektfinanzierung von bis zu 250.000 Euro. Zusätzlich wird auf Bundesebene die innovativste Idee mit einem Sonderpreis von bis zu 250.000 Euro prämiert.
Die Fördergelder sind zweckgebunden und müssen für die Integration von Hilfebedürftigen nach dem SGB II eingesetzt werden. Arbeitsgemeinschaften nach dem SGB II, zugelassene Kommunen sowie Agenturen für Arbeit werden gleichermaßen ausgezeichnet, erhalten aber keine zusätzlichen Finanzmittel.

Für Rückfragen steht eine Wettbewerbshotline unter 0180-100 2866 bereit (4,6 Cent pro Minute). Weitere Informationen sowie die Wettbewerbsunterlagen zum Herunterladen stehen auf der Homepage unter www.förderpreis-jugend.de bereit.


Wettbewerbsbeiträge sind in schriftlicher Form und unterschrieben bis zum 14.Oktober 2005 einzureichen bei der Bundesagentur für Arbeit, -Wettbewerbsbüro „Jugend in Arbeit“, Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg. Als Ansprechpartner steht für Rückfragen bereit: Wettbewerbsbüro „Jugend in Arbeit“, Telefon: 0911/179-4172, Fax: 0911/179-1486, Email: zentrale.förderpreisjugend@arbeitsagentur.de

Az.: III 841

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