Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 499/2007 vom 09.07.2007

Wettbewerb bei den Breitband-Zugangsnetzen in Deutschland

Die Europäische Kommission hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) aufgefordert, beim Übergang zum Breitbandnetz der nächsten Generation einen angemessenen Netzzugang und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu gewährleisten. Die BnetzA wurde ferner aufgefordert, ihre Marktanalyse für den Zugang zum Netz der nächsten Generation unverzüglich abzuschließen. Am 25. Mai 2007 hatte die BNetzA der Kommission diejenigen regulatorischen Maßnahmen mitgeteilt, durch die die Deutsche Telekom auch weiterhin verpflichtet wird, fremden Wettbewerbern Zugang zu den Kupferleitungen ihres Telefonfestnetzes zu gewähren.

Nach Ansicht der Kommission gehen die von der BNetzA vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen in die richtige Richtung. So begrüßt die Kommission die (kundennähere) Bereitstellung von Glasfaserleitungen, normalerweise bis zum Verteilerkasten an der Straße.
Es stellen sich jedoch nach Ansicht der Kommission einige wichtige Fragen im Hinblick auf die Stellung der Wettbewerber. So soll die BNetzA z.B. sicherstellen, dass die Wettbewerber neben dem Zugang zum „alten“ Kupfernetz zukünftig auch einen wirtschaftlich rentablen Zugang zum (neuen) Glasfasernetz der Deutschen Telekom haben. Die Wettbewerber sollen einfach und preiswert ihre eigenen Netze bis zu den neuen Verteilerkästen an der Straße führen können, um dort die erforderliche Ausrüstung zu installieren.

Der Wettbewerb auf den Breitbandmärkten hat sich in Deutschland nach Auffassung der Kommission positiv entwickelt. Diese Entwicklung basiert auf einer Verpflichtung, wonach die Deutsche Telekom ihren Wettbewerbern Zugang zum Teilnehmeranschluss gewähren muss. Derzeit sind über 4 Millionen Anschlüsse an Wettbewerber vermietet, die diese für ihre eigenständigen Dienstangebote nutzen. Diese spürbare Entwicklung des Wettbewerbs soll nicht behindert werden durch die derzeit von der Deutschen Telekom eingeführten Netze der nächsten Generation (Glasfaser).

Das am 25. Juni 2007 versandte Schreiben der EU-Kommission ist veröffentlicht unter: ec.europa.eu/information_society/policy/ecomm/article_7/commission_decisions/index_en.htm. Zum Verfahren nach Artikel 7 zwischen der Europäischen Kommission und nationalen Regulierungsbehörden wird verwiesen auf: ec.europa.eu/information society/ policy/ ecomm/doc/article_7/052_art7.pdf.

Az.: III 460-09

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