Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 838/2005 vom 11.11.2005

Werkstattjahr

Seit dem 1.11.2005 besteht mit dem Werkstattjahr in ganz Nordrhein-Westfalen für über 20.000 berufsschulpflichtige junge Menschen eine neue Möglichkeit der beruflichen und persönlichen Qualifizierung. Die Maßnahme richtet sich an Jugendliche, die die Vorklassen zum Berufsgrundschuljahr oder die Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis besuchen, soweit sie nicht Maßnahmen bei Trägern der beruflichen Vorbereitung oder in betrieblichen Langzeitpraktika absolvieren.

In der Zielgruppe dieser Jugendlichen befinden sich in relevantem Umfang auch solche, die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II leben und von daher der besonderen Ansprache und Förderung durch die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen bedürfen. Für die in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II lebenden Jugendlichen handelt es sich auch insoweit um eine pflichtige Maßnahme, soweit die Teilnahme in den jeweiligen Eingliederungsvereinbarungen verabredet wird.

Das Land NRW gewährt unter Einsatz von Mitteln der Europäischen Union Zuschüsse zur Schaffung dieses Angebots betriebsnaher und praxisorientierter Ausbildungskapazitäten für die im Schuljahr 2005/2006 unversorgt gebliebenen Ausbildungsstellen Suchenden an den Berufskollegs NRW, welche die Vorklassen zum Berufsgrundschuljahr sowie die Klassen für Schüler/Innen ohne Ausbildungsverhältnis besuchen und an keiner berufsvorbereitenden Maßnahme der Arbeitsverwaltung und/oder an einem betrieblichen Praktikum teilnehmen.

Ziele sind die Herstellung bzw. Verbesserung von Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen durch das erfolgreiche Absolvieren anerkannter Qualifizierungsbausteine, das Kennenlernen und Bewähren im realen betrieblichen Umfeld sowie die Entwicklung konkreter persönlicher Anschluss- bzw. Übergangsperspektiven insbesondere ins reguläre Ausbildungs- und Beschäftigungssystem.

Antragsteller und Zuwendungsempfänger der Maßnahme können sowohl privat-rechtliche als auch öffentliche Träger von Einrichtungen sein, die unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien durch die Regionale Konsensrunde im Ausbildungskonsens in ihrer Funktion als Facharbeitskreis unter Beteiligung der Liga der Wohlfahrtsverbände ausgewählt wurden.

Bewilligungsbehörde ist das Versorgungsamt Dortmund für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster sowie das Versorgungsamt Köln für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Für die einjährige Durchführung der Maßnahme beträgt die Höhe der Zuwendung für den Trägeranteil pauschal pro Teilnehmer 2.600,-- Euro, für den Jahrgang 2005/2006 aufgrund des neun-monatigen Maßnahmezeitraums 2.100,-- Euro. Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Bewilligungspauschale zu den Kosten der Qualifizierung gewährt (Personal-, Sachausgaben).

Az.: III 844 - 1

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