Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 505/2014 vom 09.07.2014

Werkstattgespräch zum Wohnungsaufsichtsgesetz NRW

Das Land Nordrhein-Westfalen hat ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz geschaffen, das seit dem 30. April 2014 in Kraft ist. Ziel ist es, Missstände an Wohnraum zu beseitigen. Durch das Gesetz sollen die Städte und Gemeinden handlungsfähig werden, damit sie bei Anzeichen von Verwahrlosung frühzeitig reagieren können. Die Wohnungsaufsicht ist ein wichtiger Baustein, um gegen unhaltbare Wohnsituationen vorzugehen, der aber abgestimmt sein will mit vielen Akteuren innerhalb und außerhalb der Verwaltung.

Wie konzertiertes Handeln zum Ziel führt, wird ein weiterer Schwerpunkt des Werkstattgespräches sein. In dem von dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW veranstalteten Werkstattgespräch soll ein Erfahrungsaustausch zur Anwendung des neuen Gesetzes erfolgen und Raum für Fragen zum Gesetzesvollzug sein. Details können Sie unter http://www.mbwsv.nrw.de/wohnen/_pdf_container/WAG-Flyer.pdf abrufen.  Die Veranstaltung ist für die Städte und Gemeinden kostenfrei.

Anmeldungen sind bis zum 15. September 2014 im Internet unter www.reviera.de/wohnungsaufsicht möglich. Sollten Sie noch Fragen haben, so wenden Sie sich bitte direkt an RevierA GmbH, Cornelia Sperling, Franz-Arens-Str. 15 in 45139 Essen (Telefon 0201 27 40 8-60 bzw. E-Mmail c.sperling@reviera.de) .

Az.: II/1 651-02-06

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