Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 107/1999 vom 05.02.1999

Werbung auf Mülltonnen

Die Stadt Willich beschreitet seit kurzem einen neuen Weg zur Absenkung der Abfallgebühren. Durch Werbeanzeigen auf den Abfallgefäßen (Restmülltonne, Altpapiertonne) werden Einnahmen erzielt, die zur Absenkung der Gebührenbelastung im Bereich der Abfallentsorgung eingesetzt werden. Die Stadt Willich erzielt z.Zt. aus der Werbung auf den Abfallgefäßen ca. 40.000 DM/Jahr, die kostenmindernd in die Abfallgebührenkalkulation eingestellt werden können. Darüber hinaus erhält jeder Gebührenpflichtige pro Jahr zwischen 100,-- und 120,-- DM direkt von dem Unternehmen ausgezahlt, durch welches die Werbung auf den Abfallgefäßen organisiert ist. Außerdem erhalten auch die privaten Abfallentsorgungsunternehmen pro Abfallgefäß 1,-- DM/Jahr, weil die Abfallgefäßen in deren Eigentum stehen.

Die Geschäftsstelle weist ergänzend darauf hin, daß diese Einnahmepositionen in der Stadt Willich nicht auf andere Städte und Gemeinden übertragbar sind. Vielmehr sind konkrete Berechnungen für die jeweilige Stadt/Gemeinde vor Ort durchzuführen, zumal die jeweilige Einnahmesituation auch davon abhängig ist, wie viele Abfallgefäße im Einsatz sind. Interessierte Städte und Gemeinden können ergänzendes Informationsmaterial bei der Geschäftsstelle oder bei der Stadt Willich anfordern. Ansprechpartner bei der Stadt Willich ist Herr Neiser (Tel.: 02154/949 333).

Az.: II/2 10-25

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