Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 719/2017 vom 16.11.2017

Weniger Wohnungen genehmigt in NRW bis September 2017

In den ersten neun Monaten des Jahres 2017 haben die Bauämter in NRW Baugenehmigungen für 38.634 Wohnungen erteilt. Wie Information und Technik NRW als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das zwar 22,0 Prozent weniger als von Januar bis September 2016 (damals: 49.526 Wohnungen) aber mehr als in den entsprechenden Vergleichszeiträumen 2014 (35.010) und 2015 (37.629).

33.840 Wohnungen (-19,0 Prozent) sollten 2017 in neuen Wohngebäuden und 4.230 (-40,0 Prozent) durch Baumaßnahmen an bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden (z. B. Ausbau von Dachgeschossen) entstehen. In neuen "Nichtwohngebäuden" (gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen) waren weitere 564 Wohnungen (-44,9 Prozent) geplant.

Der Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen betraf alle Wohngebäude. Sowohl bei den Wohngebäuden mit einer Wohnung (-13,7 Prozent) als auch bei den Wohngebäuden mit zwei (-13,4 Prozent) und mit drei oder mehr Wohnungen (-17,2 Prozent) wurde das entsprechende Vorjahresergebnis nicht erreicht. Den höchsten Rückgang gab es bei Wohnheimen (-43,5 Prozent).

36,1 Prozent aller Bauanträge (-19,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum) wurden in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens genehmigt, 63,9 Prozent (-23,6 Prozent) entfielen auf die Kreise des Landes. Die Ergebnisse für die kreisfreien Städte und Kreise finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2017/pdf/314_17.pdf .

Az.: 20.3.1.3-003/001 gr

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