Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 72/2001 vom 20.01.2001

Weniger Opfer im Straßenverkehr

Im Jahr 2000 werden voraussichtlich weniger Menschen im Straßenverkehr verletzt oder getötet worden sein als 1999. Die Anzahl der Getöteten wird wohl um 3 % zurückgehen, die Anzahl der Verletzten um 4 %. Die Anzahl der Straßenverkehrsunfälle insgesamt wird voraussichtlich um 2 % zurückgehen. Gleichzeitig ist der Bestand an Fahrzeugen um 2 % gestiegen.

Wie das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat, werden im Jahr 2000 voraussichtlich 7500 Menschen im Straßenverkehr getötet worden sein. Dies sind mit rund 300 Menschen ungefähr 3 % weniger als 1999. Gleichzeitig werden eine halbe Million Menschen im Straßenverkehr verletzt worden sein. Dies rund 21000 Menschen weniger als im Vorjahr.

Insgesamt wird es nach Angaben der Polizei 2,36 Mio. registrierte Straßenverkehrsunfälle geben. Damit ist auch die Gesamtanzahl von Unfällen gesunken. Erfolgreich waren offenbar die Bemühungen, die Straßenverkehrssicherheit vor allem für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen zu erhöhen. Allerdings zeigt eine Analyse des Unfallgeschehens auch, dass mehr Benutzer von Güterkraftfahrzeugen getötet wurden. Bei den Unfallursachen fällt auf, dass die Fehler beim Überholen, die falsche Straßenbenutzung sowie nicht angepasste Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss zurückgegangen sind.

Neu ist, dass sinkende Unfallzahlen erstmalig mit einem weiteren Anstieg von zulassungspflichtigen Fahrzeugen zusammenfallen. Der Kraftfahrzeugbestand hat in Deutschland am 1. Juli 2000 mit 51,4 Mio. Fahrzeugen und 2 % über dem Vorjahreswert von 1999 gelegen. Die höchsten Zuwachsraten haben dabei Lkw mit 2,5 %, Motorräder mit 5,0 % und weitere Güterkraftfahrzeuge wie Sattelschlepper und Zugmaschinen etc. mit 5,8 %. Die zunehmende Anzahl von Fahrzeugen wird begleitet von einer sinkenden Gesamtfahrleistung, gerechnet in Fahrzeugkilometern. Diese wird von 534 Mrd. Kilometer auf 526 Mrd. Kilometer sinken. Mehr Fahrzeuge wurden insgesamt effektiv weniger bewegt.

Az.: III 151 - 40

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