Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 33/2018 vom 20.12.2017

Weniger öffentliche Schulden bundesweit Ende des 3. Quartals 2017

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, war der Öffentliche Gesamthaushalt beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des dritten Quartals 2017 mit 1.972,9 Milliarden Euro verschuldet.

  • Der Öffentliche Gesamthaushalt umfasst Bund, Länder, Gemeinden/Gemeindeverbände und Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
  • Zu den Extrahaushalten zählen alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) dem Sektor Staat zuzurechnen sind.
  • Zum nicht-öffentlichen Bereich zählen Kreditinstitute sowie der sonstige inländische Bereich (zum Beispiel private Unternehmen) und der sonstige ausländische Bereich.

Der Schuldenstand sank gegenüber dem Ende des dritten Quartals 2016 um 2,9 Prozent beziehungsweise 58,4 Milliarden Euro. Dabei konnten alle Ebenen ihre Verschuldung verringern. Gegenüber dem zweiten Quartal 2017 ging der Schuldenstand um 0,3 Prozent beziehungsweise 5,0 Milliarden Euro zurück. In diesem Zeitraum bauten der Bund, die Länder und die Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich ihrer Extrahaushalte) ihre Verschuldung ab, lediglich die Verschuldung der Ebene Sozialversicherung stieg gegenüber dem 2. Quartal 2017 an.

Der Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände (einschließlich ihrer Extrahaushalte) sank gegenüber dem Ende des dritten Quartals 2016 um 3,2 Prozent (— 4,6 Milliarden Euro) auf 139,1 Milliarden Euro. Bis auf Baden-Württemberg (+ 2,5 Prozent) und Schleswig-Holstein (+ 1,9 Prozent) haben die Gemeinden und Gemeindeverbände aller anderen Länder ihre Schuldenstände reduziert. Die nordrhein-westfälischen Gemeinden und Gemeindeverbände konnten einen Rückgang gegenüber dem 30.09.2016 von 2,8 Prozent und gegenüber dem 30.06.2017 um 1,6 Prozent verzeichnen.
Die vollständige Pressemitteilung Nr. 467 vom 20.12.2017 kann auf den Webseiten von Destatis abgerufen werden.

Az.: 41.5.4-001/001 mu

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