Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 269/2022 vom 12.04.2022

Weltklimarat veröffentlicht weitere Empfehlungen zur Bekämpfung des Klimawandels

Laut des 6. Berichts des Weltklimarats (IPCC) steuert die Menschheit bis zum Jahr 2100 auf eine Erhitzung von 3,2 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Zeiten zu. Bislang würden die CO2-Emissionen weiterhin steigen und nicht sinken. In verschiedenen Szenarien werden Handlungsalternativen aufgezeigt.

Entscheidend seien die Weichenstellungen der kommenden Jahre. Besonders die bisher von den Staaten in Aussicht gestellten Ziele reichten nicht aus, um den Temperaturanstieg zu begrenzen. Vielmehr sei unter dieser Prämisse eine Erwärmung von 2,8 Grad Celsius zu erwarten.

Als wichtige Maßnahmen um hier gegenzusteuern, benennt der Klimarat:

  • den deutlich verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien
  • und weniger Waldzerstörungen.

Auch viele Einzelmaßnahmen würden hier helfen. Als wesentlich wird auch das Abschneiden und Lagern von CO2 betrachtet.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Bereits in seinen Vorberichten hat der Weltklimarat auf die drängende Notwendigkeit hingewiesen, dem Klimaschutz mit deutlich mehr Tempo zu begegnen. Selbst bei der, aktuell sehr unwahrscheinlichen, Begrenzung auf 1,5 Grad sei mit deutlich veränderten Umweltbedingungen zu rechnen. Starkregenereignisse und Dürre würden in ihrer Häufigkeit deutlich zunehmen.

Deutlich erkennbar macht der Bericht, dass die 50 am wenigsten entwickelten Länder bisher zum gesamten menschengemachten Treibhauseffekt nur 0,4 Prozent beigetragen haben. Insbesondere Industriestaaten müssen sich hiernach als Vorreiter erweisen und sowohl technologische und infrastrukturelle neue und innovative Weichenstellungen vornehmen. Umso wichtiger wird es sein, dass die von der Bundesregierung ausgerufenen Klimaschutzziele auch in Deutschland zeitnah umgesetzt werden. Hierzu bedarf es insbesondere eines zügigen Ausbaus erneuerbarer Energien sowie einer deutlichen Einsparung von Energie, zu der besonders die Sanierung des Gebäudebestandes in Deutschland beitragen muss.

Weitere Informationen finden sich unter www.de-ipcc.de/270.php .

Az.: 23.1.7-001/007 gr

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