Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 847/2023 vom 19.12.2023

Weltklimakonferenz beschließt Abkehr von fossiler Energie

Am 13. Dezember 2023 hat sich die am 30. November 2023 gestartete Weltklimakonferenz (COP28) nach langwierigen Verhandlungen auf eine Abschlusserklärung verständigt. Diese sieht einen weltweiten Übergang und im Ergebnis eine Abkehr von fossilen Energieträgern vor. Dies ist somit der erste Beschluss einer UN-Klimakonferenz, der die Zukunft aller fossilen Energien (Kohle, Erdöl und Erdgas) betrifft.

In der Abschlusserklärung, die ohne Einwände der fast 200 Ländern angenommen worden ist, wird der Übergang weg von fossilen Energien in einer gerechten, geordneten und ausgewogenen Weise gefordert. Das soll beschleunigt in dieser Dekade geschehen. Bis zum Jahr 2050 sollen netto null Emissionen erreicht werden. Es wird dabei anerkannt, dass Länder den Übergang unterschiedlich gestalten, um etwa die Energiesicherheit zu gewährleisten.

Ebenfalls beschlossen wurde ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohle. Die Anzahl der Länder, die sich zum Kohleausstieg bis in die 2030er Jahre verpflichten, ist weiter angestiegen. Diese sog. Kohleausstiegsallianz hat mittlerweile 167 Mitglieder. Zudem verständigten sich die Staaten unter anderem auf die Verdreifachung des Volumens erneuerbarer Energien bis 2030, eine höhere Energieeffizienz und eine Beschleunigung der Entwicklung von Techniken mit null oder niedrigeren Emissionen wie die Atomkraft. Außerdem wollen die Staaten weg von ineffizienten Subventionen für fossile Energien. Der Ausstoß von Treibhausgasen soll gemindert werden und es gibt Pakete zur Finanzierung des Klimaschutzes in Entwicklungsländern und zur Anpassung an den Klimawandel.

Ferner stellte Deutschland auf der Weltklimakonferenz neue Mittel für den globalen Anpassungsfonds zur Verfügung, der mit Klimaanpassungsmaßnahmen Staaten widerstandsfähiger gegen Konsequenzen der Klimakrise macht.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Die beschlossenen Ziele sind grundsätzlich zu begrüßen, da sich die Staatengemeinschaft erstmals zur mittelfristigen Abkehr von allen fossilen Energien und zu einem verstärkten Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgesprochen hat. Zudem wurde in der Abschlusserklärung erstmals die Kreislaufwirtschaft als Lösungsansatz hervorgehoben. Auch das Stoppen der Entwaldung bis 2030 und die Stabilisierung der Wasserkreisläufe sind wichtige und für das Klima relevante Themen.

Gleichwohl bleibt der gefundene Kompromiss hinter den Erwartungen vieler Staaten, auch Deutschlands, zurück. Eine „Abkehr“ von allen fossilen Energien hatten die EU und besonders stark von der Klimakrise betroffene Länder gefordert. Allerdings fehlt es weiterhin an einem verbindlichen Ausstiegspfad und an einem klaren Ziel-Datum.

Mit Blick auf die nationalen Klimaschutzbemühungen ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Klimaziele für die Sektoren Gebäude und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 verfehlt werden. Der Expertenrat für Klimafragen hat in dieser Woche mitgeteilt, dass die im Klimaprogramm der Bundesregierung enthaltenen Maßnahmen zwar grundsätzlich geeignet sind, eine wesentliche zusätzliche Minderung der Treibhausgasemissionen in den benannten Sektoren zu bewirken. Allerdings erfüllten sie nicht die Anforderungen mit Blick auf das eigentliche Ausmaß der Treibhausgasminderung.

Die Stellungnahme des Expertenrates zum Entwurf des Bundes-Klimaschutzprogramms 2023 ist abrufbar unter: www.bundestag.de

Az.: 23.1.3-001/001 gr

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